Der Nachweis über eine Covid-19-Genesung soll künftig nur noch digital erfolgen - dafür muss allerdings erst eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. (dpa)
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Der Nachweis über die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung soll künftig nur noch digital in Form eines QR-Codes erfolgen. Darauf einigten sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern bei einer virtuellen Konferenz am Montag. Die Ministerinnen und Minister forderten den Bund auf, die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen. „Bislang ist das Überprüfen eines Genesenennachweises in Form eines einfachen Ausdruckes in der Regel nicht möglich. Mit dem digital auslesbaren Nachweis wird hier eine Fälschung deutlich erschwert“, sagte die Vorsitzende der Konferenz, Sachsen-Anhalts Gesundheitsministerin Petra Grimm-Benne (SPD). Der Nachweis könne etwa über die Corona-Warn-App angezeigt werden. Grundlage für einen Genesenenstatus ist ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Der Nachweis über eine Genesung muss bei Zutrittskontrollen beispielsweise für Veranstaltungen oder in Restaurants vorgezeigt werden.

AFP