NRW Landtag (dpa)
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Im Streit um das in Nordrhein-Westfalen geplante Gesetz zur Bewältigung der Corona-Pandemie geht der Düsseldorfer Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf die Opposition im Landtag zu. „Mit mir wird es dieser Situation kein Gesetz ohne die Opposition geben“, sagte Laschet am Dienstag in Düsseldorf. Er strebe einen „parteiübergreifenden Konsens“ an. Wie die Landtagsverwaltung in Düsseldorf mitteilte, verständigten sich die Fraktionen im Landesparlament unterdessen auf einen Zeitplan für die Beratungen des Gesetzentwurfs. Demnach wird die schwarz-gelbe Landesregierung das sogenannte Epidemiegesetz zwar wie vorgesehen am Mittwoch in den NRW-Landtag einbringen. Geplant ist aber an diesem Tag nur die erste Lesung des Gesetzesvorhabens, die Abgeordneten werden also entgegen den ursprünglichen Plänen der Landesregierung noch nicht darüber abstimmen. Stattdessen findet am kommenden Montag eine Sachverständigenanhörung im federführenden Landtagsausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales statt. Für den darauffolgenden Donnerstag ist dann eine zusätzliche Plenarsitzung vorgesehen, so dass über das Gesetz noch vor Ostern abgestimmt werden könnte.

Gesetz soll „im Fall einer epidemischen Lage“ eintreten

Das von der nordrhein-westfälischen Regierung geplante Gesetz soll „im Fall einer epidemischen Lage“ gelten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass das zuständige Ministerium die Schaffung zusätzlicher Behandlungskapazitäten in Krankenhäusern anordnen kann. Auch sollen die zuständigen Behörden unter bestimmten Voraussetzungen medizinisches, pflegerisches oder sanitäres Material für die Patientenversorgung beschlagnahmen können. Darüber hinaus sollen die Behörden laut Gesetzentwurf von Menschen, „die zur Ausübung der Heilkunde befugt sind oder über eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflege, im Rettungsdienst oder in einem anderen Gesundheitsberuf verfügen, die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen“ können. Ferner könnte das Schulministerium einmalig das Abschlussverfahren an Hauptschulen, Realschulen, Sekundarschulen und Gesamtschulen aussetzen oder auf landeseinheitliche Aufgaben verzichten.

Gesundheitskrise ist keine Demokratiekrise Kutschaty erklärte, er halte das geplante Gesetz in mehreren Punkten für verfassungswidrig. „Die Landesregierung bekäme damit unter anderem weitreichende Befugnisse, ohne dass jetzt schon klar wäre, welche das genau sein sollen.“ Kutschaty fügte hinzu: „Wir sind in einer Gesundheitskrise und nicht in einer Demokratiekrise - es gibt schlicht keine Notwendigkeit für eine Notstandsgesetzgebung in dieser Form“ Die Grünen-Fraktionschefin Düker gab unter anderem zu bedenken, die Landesregierung greife mit der Regelung, dass medizinisches und pflegerisches Personal zur Mitarbeit in Krisenzeiten verpflichtet werden kann, „tief in Grundrechte wie die Berufsfreiheit ein“. Sie forderte „ein angemessenes und gründliches Beratungsverfahren mit der Hinzuziehung von Stellungnahmen Sachverständiger“. „Wir erklären uns zu Sondersitzungen in den Osterferien bereit, um ein zügiges Verfahren zu gewährleisten.“ Die AfD-Fraktion warf der Landesregierung einen „allzu laxen Umgang mit den Werten unseres Grundgesetzes“ vor. „Viele Einzelpunkte des Gesetzentwurfes sind durchaus berechtigt, da werden wir auch zustimmen, aber ohne Anhörung von Sachverständigen in den betroffenen Ausschüssen und ohne angemessene Zeit, derartige Grundrechtseingriffe zu diskutieren“, könne seine Fraktion dies nicht mittragen, erklärte der Düsseldorfer AfD-Fraktionsvorsitzende Markus Wagner . Der CDU-Landtagsfraktionschef Bodo Löttgen und der FDP-Fraktionsvorsitzende Christof Rasche erklärten, für ihre Fraktionen stünden „der Schutz der Bevölkerung und die Rettung von Menschenleben in der Corona-Krise an erster Stelle.“ „CDU und FDP streben aufgrund der besonderen Herausforderungen der Corona-Krise eine breite parlamentarische Mehrheit an und laden die Opposition zu zeitnahen Gesprächen über eine gemeinsame Lösung - inhaltlich und im Verfahren - ein“, betonten die beiden Fraktionschefs.

AFP