Die AfD hat neben den Millionen eines Ingenieurs aus Niedersachsen auch noch ein zweites, kleineres Vermögen geerbt. Bei der Erbschaft, auf die der inzwischen ausgeschiedene Bundesschatzmeister, Klaus Fohrmann, in seiner Rede auf dem Parteitag in Braunschweig angespielt habe, handele es sich um eine weitere Erbschaft, „für die wir auch sehr dankbar sind“, sagte der stellvertretende AfD-Bundesschatzmeister, Carsten Hütter, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Diese Erbschaft sei aber von der Summe her „nicht annähernd vergleichbar“ mit dem Vermögen, das ein Erfinder aus Bückeburg der AfD hinterlassen habe.
Zu Gerüchten, der Ingenieur habe seine Münzen und Goldbarren nicht bei der Bank aufbewahrt, sondern versteckt, sagte Hütter: „Ich habe den Eindruck, dass es sich um einen Menschen handelt, der seine Sachen selbst verwaltet hat.“ Von dem Testament des Mannes aus Niedersachsen hatten in der AfD zunächst nur wenige Funktionäre gewusst. Er selbst habe beispielsweise erst vor etwa fünf Wochen erfahren, dass der Nachlassgeber durch Suizid aus dem Leben geschieden sei. Der Ingenieur sei der AfD in Niedersachsen nicht als Sympathisant der Partei bekannt gewesen.
Die Staatsanwaltschaft in Bückeburg erklärte auf Anfrage: „Es gab im Juli 2018 ein Todesermittlungsverfahren, dieses hat keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden ergeben.“ Der Nachlass des Mannes sei von der Polizei gesichert worden. Dabei hätten die Beamten „ein Schriftstück im Wohnhaus gefunden, das dem Nachlassgericht übergeben wurde“. Das Gericht habe dann die rechtlichen Details des Erbfalls geprüft. Weitere Einzelheiten nannte die Justiz nicht. Das Vermögen soll aus Immobilien, Goldmünzen und Goldbarren bestehen. Unter dem Namen des Ingenieurs sind mehrere Patente registriert.
Der Nachlass wird im Rechenschaftsbericht der AfD für 2018 aufgeführt.
dpa
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