Das Innenministerium führt erste Gespräche mit Telegram-Betreibern (dpa)
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Im Kampf gegen strafbare Hass- und Gewaltaufrufe hat das Bundesinnenministerium erstmals einen direkten Kontakt zur Konzernspitze des umstrittenen Messengerdienstes Telegram hergestellt. „In einem ersten konstruktiven Gespräch zur weiteren Zusammenarbeit“ sei vereinbart worden, „den Austausch fortzusetzen und zu intensivieren“, erklärte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Freitag. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) drohte den Plattformbetreibern unterdessen mit der Vollstreckung in Vermögen und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU. Telegram gilt als Hauptmedium für die Koordination der Proteste gegen Corona-Maßnahmen und steht wegen der Duldung von Morddrohungen gegen Politiker sowie Falschmeldungen in der Kritik. Die Sicherheitsbehörden hatten sich lange um einen Kontakt zu den Menschen hinter der Plattform bemüht, die sich nicht an Aufforderungen zum Löschen von Hassbotschaften und illegalen Inhalten hielten. „Dieser Schritt ist ein guter Erfolg, auf dem wir aufbauen werden“ „Dieser Schritt ist ein guter Erfolg, auf dem wir aufbauen werden“, schrieb Faeser zu dem ersten Gespräch mit Telegram-Vertretern auf Twitter. Ein Ministeriumssprecher sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND), das Gespräch habe am Mittwoch per Videokonferenz stattgefunden. An ihm nahmen demnach Faesers Staatssekretär Markus Richter und weitere Vertreter des Bundesinnen- und des Bundesjustizministeriums teil. Dabei habe die Spitze von Telegram ihre größtmögliche Kooperationsbereitschaft mit den deutschen Behörden erklärt, hieß es. Für den künftigen direkten Austausch sei von Telegram ein hochrangiger Ansprechpartner benannt worden. Der Kontakt sei demnach über eine durch den US-Konzern Google vermittelte E-Mail-Adresse zustande gekommen. Bundesjustizminister Buschmann will den Druck auf Telegram aber aufrecht erhalten. „Wir werden beispielsweise prüfen, ob und wo Telegram Vermögen hat, in das wir im Falle eines rechtskräftigen Bußgeldbescheides vollstrecken können“, sagte er der „Rheinischen Post“ und dem „General-Anzeiger“ vom Freitag. Bei der Vollstreckung von Vermögen und strafrechtlicher Verfolgung auch außerhalb der EU sei die Rechtslage „eindeutig“. Buschmann sieht in Telegram mehr als einen Messengerdienst Telegram sei mehr als ein Messengerdienst, sagte Buschmann weiter. Es biete die öffentlichen Funktionen eines sozialen Netzwerkes und müsse sich an das dafür gültige deutsche Recht halten. „Dazu gehört unter anderem, einen Ansprechpartner für deutsche Behörden zu benennen, wenn auf Telegram zu Straftaten aufgerufen wird, indem zum Beispiel sogenannte Feindeslisten veröffentlicht werden.“ Telegram komme dieser Verpflichtung nicht nach. Gegenwärtig würden zwei Bußgeldverfahren gegen Telegram geführt, sagte Buschmann. Es sei allerdings nicht gelungen, die dazu fälligen Bescheide für eine Anhörung dem Unternehmen mit Sitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten auch erfolgreich zuzustellen. „Als nächstes werden wir deshalb den Weg der öffentlichen Zustellung gehen, indem wir eine Benachrichtigung im Bundesanzeiger veröffentlichen. Wir werden also nicht lockerlassen.“ Die Herausforderung liege allerdings darin, deutsches oder europäisches Recht auch durchzusetzen, wenn ein Unternehmen wie Telegram seinen Sitz in Dubai und somit außerhalb der EU habe, sagte Buschmann. „Uns fehlen also keine Strafrechtsnormen oder Gesetze, aber es braucht eine gewisse Ausdauer, um an das Unternehmen heranzukommen“, sagte Buschmann den Zeitungen und bekräftigte: „Die haben wir.“

AFP