Archivbild:  Berliner CDU-Landesvorsitzende Falko Liecke (dpa)
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Der stellvertretende Berliner CDU-Landesvorsitzende Falko Liecke hat mit einem Tweet für Aufregung gesorgt. Liecke kommentierte ein Foto der neugewählten Bundesspitze der Grünen, bestehend aus Ricarda Lang und Omid Nouripour, provokativ auf Arabisch mit den Worten „Allahu Akbar“. Übersetzt bedeutet das „Gott ist groß” oder „Gott ist größer”. Der „Berliner Kurier“ berichtete zuerst darüber.

Aussagen verkürzt wiedergegeben

Mit seinen Worten habe Liecke einen Bezug zu Aussagen des im Iran geborenen, muslimischen Grünen-Politikers Nouripour hergestellt. Auf einschlägigen rechtsradikalen Portalen sowie auf Twitter wurde behauptet, Nouripour wolle in Deutschland „die Scharia einführen“. Der Tweet ist inzwischen gelöscht.

Kritik kam von der Berliner Ko-Vorsitzenden der Grünen, Silke Gebel, die äußerte: „Sie sollten sich schämen!“ Doch Liecke bleibt uneinsichtig. Er bedauerte lediglich, dass die Art seiner Kritik „missverständlich“ gewesen sei. User erwarten von Liecke nun eine „ehrliche Entschuldigung“.


Die Aussage Nouripours war in rechtspopulistischen Kreisen verkürzt und sinnentstellt dargestellt worden. Ein Faktencheck des Rechercheportals „correctiv.org“ von Anfang Februar belegt das Gegenteil. Nouripour hatte im Bundestag auf einen Beitrag eines AfD-Politikers reagiert und darin explizit die Akzeptanz der Scharia als weltliche Rechtsquelle abgelehnt.

„Scharia-Gerichte“ sind lediglich eine Form privater Schiedsgerichte

Die Aussagen Nouripours fielen in einer Bundestagsdebatte vom 11. Oktober 2018. In einer 80 Sekunden langen Rede sagte Nouripour, Musliminnen und Muslime sollten diejenigen religiösen Glaubensvorschriften befolgen können, die „mit dem Grundgesetz vereinbar“ seien.

In manchen Fällen machen Mitglieder muslimischer Communitys von der Möglichkeit Gebrauch, privatrechtliche Streitigkeiten von Schiedsgerichten schlichten zu lassen. Islamische Rechtsgelehrte beurteilen dort den jeweiligen Sachverhalt auf der Grundlage des islamischen Rechts. Diese „Scharia-Gerichte“ sind seit Jahr und Tag Gegenstand politischer Mythenbildung.

Einvernehmlich Schiedsgerichte zur Beilegung von privatrechtlichen Streitigkeiten anzurufen, ist im Rahmen der Vertragsfreiheit jeder geschäftsfähigen Person erlaubt. In grenzüberschreitenden Handelsangelegenheiten ist private Schiedsgerichtsbarkeit sogar der Regelfall. Die Gültigkeit von zwingenden Normen des staatlichen Rechts bleibt davon unberührt.

TRT Deutsch