Die ersten Wähler haben ihre Stimme für die Präsidentschaftswahl in Frankreich abgegeben. (dpa)
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Franzosen wählen anders als Deutsche. So wird der französische Präsident direkt von allen Stimmberechtigten gewählt. Bislang gab es dabei immer zwei Runden, weil in der ersten Runde niemand die absolute Mehrheit erreichte. Am nächsten dran kam Charles de Gaulle mit 45 Prozent in der ersten Runde bei seiner Wiederwahl 1965. Französische Wähler machen auch keine Kreuzchen auf mehr oder weniger langen Listen. Wenn sie sich im Wahllokal ausgewiesen haben, bekommen sie einen kleinen blauen Umschlag ausgehändigt. Dann gehen sie zu einem Tisch, auf dem Papierzettel mit den Namen der Kandidaten gestapelt sind. Um das Wahlgeheimnis zu wahren, nehmen sich die Wähler von allen oder zumindest mehreren Stapeln einen Zettel, gehen in die Wahlkabine und stecken den ihres Kandidaten gefaltet in den Umschlag. Die übrigen Zettel werden weggeworfen. Der Umschlag kommt in eine Urne aus Plexiglas. Bei jeder abgegebenen Stimme ruft ein Wahlhelfer „Hat gewählt!“ - ein feierlicher Moment für manche 18-Jährigen oder frisch eingebürgerte Franzosen. Keine Briefwahl und aussagekräftige Hochrechnung Eine Briefwahl ist in Frankreich nicht möglich. Wähler können sich aber von einer Vertrauensperson vertreten lassen, die sie vorher auf einer Polizeiwache anmelden müssen. Die Stichwahl fällt dieses Mal in die Frühjahrsferien, so dass vermutlich viele Wähler von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Veröffentlichung von Nachwahlbefragungen und Hochrechnungen ist untersagt, bis die letzten Wahllokale in den Großstädten um 20.00 Uhr schließen. Da dann aber schon viele Stimmen aus jenen Wahllokalen ausgezählt sind, die um 19.00 Uhr schließen, gibt es um Punkt 20.00 Uhr eine relativ aussagekräftige Hochrechnung. In der ersten Runde gab es bis zum offiziellen Ergebnis am nächsten Tag gegen Mittag nur geringe Verschiebungen. Seit 2014 werden in Frankreich „weiße Stimmen“ extra gezählt. Dabei handelt es sich um Enthaltungen in Form von leeren Umschlägen. Sie sind zu unterscheiden von ungültigen Stimmen, etwa bekritzelten Wahlzetteln, gelten aber nicht als abgegebene Stimmen. Manche Wähler wollen auf diese Weise ihren Protest gegen die Kandidaten ausdrücken. Bei der ersten Runde am 10. April hatten sich etwa 1,5 Prozent der Wähler ihrer Stimme enthalten.

AFP