Symbolbild: 27.11.2021, Ukraine, ---: Eine Hand hält vor der Aufschrift „Omicron (B.1.1.529): SARS-CoV-2“ eine Spritze hoch. (dpa)
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Die Impfpflicht, die ab Februar in Österreich in Kraft treten soll, wird nach dem Willen der Regierung für alle ab 14 Jahren gelten. 1,4 Millionen der Betroffenen haben bisher keinen einzigen Stich. Nicht umfasst sind Schwangere. „Die Impfung für Schwangere ist aber ausdrücklich empfohlen“, betonte Minister Mückstein. Auch wer aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann, fällt nicht unter die Pflicht.

Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht vorgesehen
Die Nicht-Impfbarkeit bestätigen können Hausärzte, Internisten, Psychiater, Dermatologen, Gynäkologen, Kinder- und Amtsärzte: ein weites Feld. Bei Gefälligkeitsattesten drohen ihnen jedoch bis zu 3600 Euro Strafe.
Wer an den Stichtagen nicht geimpft ist, riskiert im Rahmen eines „abgekürzten Verfahrens“ 600 Euro Strafe (alle drei Monate). Wer beruft, muss bis zu 3600 Euro zahlen. Ersatzfreiheitsstrafen sind nicht vorgesehen. Das Verfahren wird eingestellt, sobald ein Impfnachweis vorliegt. „Es gibt die Möglichkeit, sich aus der Strafe rauszuimpfen“, so Verfassungsministerin Edtstadler. Sie ist überzeugt, dass die Impfpflicht den Regelungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) entspricht. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf läuft noch bis zum 10. Jänner 2022.

Omikron-Variante als unbekannte Variable
Nun könnte jedoch die Omikron-Variante dem Konzept zumindest in seiner ursprünglichen Fassung einen Strich durch die Rechnung machen. Die Mutation ist auch für Geimpfte gefährlich. Experten sind sich unsicher, ob die bisherigen Corona-Impfstoffe vor Omikron ausreichend schützen. Schützen die Impfungen aber nicht gegen die neue Virus-Variante, ist dann eine Impfpflicht überhaupt noch gesetzlich gedeckt? Der Innsbrucker Verfassungsexperte Peter Bußjäger zweifelt daran.
„Wenn eine Virusvariante den Impfschutz unterläuft, muss man sich fragen, ob eine Impfpflicht gerechtfertigt ist“, sagt der Jurist zur Tageszeitung „Heute“. Die Maßnahme würde „im schlechtesten Fall“ nicht ihren Zweck erfüllen und wäre damit verfassungswidrig.

Die Impfpflicht schreibt drei Stiche vor. Das wohl nicht zufällig: Bei Pfizer/Biontech heißt es, dass zwei Impfungen nicht ausreichend vor einer Omikron-Infektion schützen. Erst ein dritter Stich garantiere „entscheidenden Schutz“, so der Impfstoffhersteller. Ein eventuell angepasster Impfstoff soll ab März verfügbar sein.

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TRT Deutsch und Agenturen