01.06.2021, Vatikan, Vatikanstadt: Filippo Iannone (r.), Präsident des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, und dessen Sekretär Juan Ignacio Arrieta Ochoa de Chinchetru sprechen während einer Pressekonferenz über die von Papst Franziskus angekündigte Erneuerung des Kirchenrechts. (dpa)
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Papst Franziskus hat das vatikanische Strafrecht verschärft und klarere Regelungen unter anderem bei Themen wie Missbrauch und Darstellungen sexueller Gewalt geschaffen. Die Normen müssten beständig mit den Veränderungen in der Gesellschaft und den „neuen Erfordernissen des Volkes Gottes“ im Austausch stehen, hieß es in der apostolischen Konstitution von Papst Franziskus, die am Dienstag vom Heiligen Stuhl veröffentlicht wurde. Deshalb sei es „manchmal erforderlich, die Normen zu überarbeiten“, begründete das katholische Kirchenoberhaupt die Änderungen. Die Verordnungen sollen am 8. Dezember in Kraft treten.
Im kirchlichen Strafgesetzbuch - dem Buch VI des Codex des Kanonischen Rechts - wird auch der Missbrauch etwa an Minderjährigen neu positioniert. Jener Teil, der die Minderjährigen angehe, stehe nun unter dem neuen Titel „Straftaten gegen Freiheit, Würde und Leben des Menschen“, erklärte der Vatikan-Kirchenrechtler Markus Graulich im Interview mit dem Medienportal „Vatican News“.
Die Artikel, im Kirchenrecht als Canones bezeichnet, drohen Klerikern Strafsanktionen an zum Beispiel für Missbrauch an Minderjährigen, aber auch dann, wenn sie sich „pornografische Bilder“ von Minderjährigen beschaffen, verbreiten oder Minderjährige dazu bringen, solche Bilder aufzunehmen. Dafür sieht das Recht Amtsenthebung, „andere gerechte Strafen“ oder die Entlassung aus dem Klerikerstand vor, wenn es die Schwere des Falls nahelegt.
Die Worte „sexueller Missbrauch“ finden sich in der Neuregelung zwar nicht. Stattdessen ist von einer „Straftat gegen das sechste Gebot“ die Rede, also das Gebot gegen Unkeuschheit. Graulich erklärte dazu, dass dieses Gebot beispielsweise vom Katechismus so gut definiert sei, dass man kirchenrechtlich damit arbeiten könne. 2019 habe man in Bezug auf Meldungen über Missbrauchsfälle von „sexuellen Handlungen“ gesprochen und damit die Weite der Straftat eingeschränkt. Hinterher hätten sich Menschen beschwert, die zwar körperlich missbraucht wurden, aber eben nicht sexuell.

dpa