Haftstrafe für Embargoverstoß – Lieferung von Rüstungsgütern nach Russland (Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg) (dpa)
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Wegen verbotener Lieferungen von Werkzeugmaschinen an einen russischen Rüstungsbetrieb hat das Hanseatische Oberlandesgericht zwei Männer aus Bayern zu Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte, ein Unternehmer aus Augsburg, habe sich der gewerbsmäßigen Zuwiderhandlung gegen das EU-Russland-Embargo schuldig gemacht, erklärte der Staatsschutzsenat am Donnerstag in Hamburg nach Angaben eines Gerichtssprechers. Der 41-Jährige bekam eine Strafe von drei Jahren und neun Monaten. Zudem werden die knapp acht Millionen Euro eingezogen, die die russischen Abnehmer für die 15 Maschinen zahlten (Az.: 3 St 2/20). Nach Überzeugung des Gerichts brachte die Augsburger Firma des 41-Jährigen zwischen 2015 und 2018 insgesamt sieben Lieferungen an zwei Firmen in Jekaterinburg auf den Weg. Dabei habe der Angeklagte gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen, in dem die EU-Sanktionen gegen Russland festgeschrieben sind. Die EU hatte das Embargo 2014 als Reaktion auf die Annexion der Krim verhängt. Die Gemeinschaft verurteilte in ihrem Beschluss die „grundlose Verletzung der Souveränität und der territorialen Unversehrtheit der Ukraine. Ein 40 Jahre alter Mitangeklagter aus München wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Als Außendienstmitarbeiter einer deutschen Firma in Russland habe er sich außerdem der Geldwäsche in zwei Fällen schuldig gemacht, weil er Provisionszahlungen angenommen habe. Die 184.000 Euro sollen eingezogen werden, weitere 150.000 Euro soll der 40-Jährige als Bewährungsauflage zahlen. Die Bundesanwaltschaft hatte für den 41-Jährigen eine höhere Strafe von viereinhalb Jahren Haft gefordert. Die Verteidigung hatte sich für Bewährungsstrafen ausgesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Abnehmer waren der russische Staatskonzern Almaz-Antey Air and Space Defence Corp

Die Ansprechpartner der beiden Deutschen waren nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft zudem russische Geheimdienstmitarbeiter. Der Staatsschutzsenat hielt es nach Angaben des Sprechers allerdings nicht für erwiesen, dass die Angeklagten wissentlich Geschäfte mit Mitarbeitern des Geheimdienstes machten. Aus abgehörten Telefongesprächen lasse sich das nicht schließen. Die beiden Männer seien sich aber bewusst gewesen, dass die angeblich zivilen Empfänger nicht der Endabnehmer waren. Das sei der russische Staatskonzern Almaz-Antey Air and Space Defence Corp. gewesen. Dieses Unternehmen tauche auf der Embargoliste namentlich auf. Demnach stellt Almaz-Antey unter anderem Boden-Luft-Raketen her, die von russischen Separatisten in der Ukraine unter anderem zum Abschuss von Flugzeugen eingesetzt werden. Der Vorsitzende Richter, Norbert Sakuth, erklärte nach Angaben des Sprechers, dass es sich bei Russland um einen Empfängerstaat handele, der besonders aggressiv agiere, so dass solche Geschäfte besonders gefährlich seien. Der Prozess fand vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht statt, weil eine der sieben Lieferungen über das Zollamt Lübeck-Hafen abgewickelt wurde.

dpa