Protest in der Stadt Srinagar, Kaschmir-Region, Indien.       (AA)
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Wegen mutmaßlicher Spionagetätigkeit für einen indischen Auslandsgeheimdienst muss sich ein 54-Jähriger ab August vor dem Oberlandesgericht Frankfurt verantworten. Die Anklageschrift des Generalbundesanwaltes sei zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet worden, teilte das OLG am Freitag mit.
Der indische Staatsangehörige soll seit Januar 2015 Informationen über die in seiner Heimat oppositionelle Sikh-Szene und Kaschmir-Bewegung in Deutschland sowie deren Angehörige beschafft haben. Seine Führungsoffiziere seien als Konsuln am indischen Generalkonsulat in Frankfurt tätig gewesen.
Bei diesen Gruppen handelt es sich teilweise um Unabhängigkeitsbewegungen innerhalb Indiens. Die Kaschmir-Bewegung will je nach Strömung, dass die Kaschmir-Region im Himalaya Unabhängigkeit erlangt oder der Islamischen Republik Pakistan angegliedert wird. In der Region leben mehrheitlich Muslime, im Rest Indiens hingegen mehrheitlich Hindus.
Indische Truppen haben zuletzt ihre Angriffe in der Region intensiviert - trotz des Aufrufs der Vereinten Nationen zu einem „globalen Waffenstillstand“ während der Coronavirus-Pandemie.

Seit Beginn des Kaschmir-Konflikts 1947 kamen über 40.000 Menschen ums Leben.
Die oppositionelle Sikh-Szene hatte ihre größte Bedeutung in den 1980ern. Nachdem die indische Armee gegen sie vorging, töten zwei Sikh-Bodyguards die damalige Premierministerin Indira Gandhi. Darauf folgten gewaltsame Anti-Sikh-Unruhen mit tausenden Toten. Inzwischen gilt die Szene in Indien als inaktiv, Teile davon sind im Ausland organisiert.

TRT Deutsch und Agenturen