Symbolbild. Sturmgewehre in der Hand eines Bundeswehrsoldaten. (dpa)
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Nach mehreren unzulässigen Waffenlieferungen in mexikanische Unruheprovinzen bleibt es bei Haftstrafen auf Bewährung für zwei ehemalige Mitarbeiter von Heckler & Koch. Die Rüstungsfirma selbst soll mehr als drei Millionen Euro an die Staatskasse zahlen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Dienstag urteilte. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe bestätigten damit weitgehend ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts von 2019. Nur über einen kleineren Teil der Summe, die von Heckler & Koch eingezogen werden soll, will der BGH später separat entscheiden. (Az. 3 StR 474/19)

Das Landgericht hatte einen Ex-Vertriebsleiter und eine ehemalige Sachbearbeiterin wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine schärfere Verurteilung nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz angestrebt – vergeblich. Die Freisprüche dreier anderer Angeklagter waren bereits rechtskräftig geworden. Die beiden mutmaßlichen Hauptverantwortlichen hatten in Stuttgart nicht vor Gericht gestanden.

Heckler & Koch hatte von 2006 bis 2009 mehr als 4200 Sturmgewehre vom Typ G36 samt Zubehör für rund 3,7 Millionen Euro an Mexiko verkauft. Dort gelangten die Waffen an Polizeien in Unruheprovinzen. Die Ausfuhrgenehmigungen der deutschen Behörden waren durch wahrheitswidrige Angabe unkritischer Regionen erschlichen.

dpa