3. Oktober 2021: Ditib-Zentralmoschee in Köln (AA)
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An der Kölner Ditib-Zentralmoschee werden die Gläubigen künftig über Lautsprecher zum Freitagsgebet gerufen. Der für die Genehmigung des Muezzinrufs nötige öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen der Türkisch-Islamischen Union (Ditib) und der Stadt Köln werde vermutlich in den nächsten zwei Wochen geschlossen, sagte eine Sprecherin der Stadt am Sonntag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Schallprognose eines Gutachters liege vor und in den kommenden Tagen seien nur noch Kleinigkeiten nachzubessern. Die Düsseldorfer „Rheinische Post“ hatte zunächst darüber berichtet.

Die Stadt Köln hatte das auf zwei Jahre befristete Modellprojektvor einem Jahr gestartet. Danach können die Moscheegemeinden auf Antrag und unter Auflagen ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen. Zuvor muss die Nachbarschaft mittels eines Flyers informiert werden. Der Gebetsruf darf nur freitags in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr und für die Dauer von maximal fünf Minuten erfolgen. Für die Lautstärke des Rufes wird je nach Lage der Moschee eine unterschiedliche Höchstgrenze festgelegt und technisch eingestellt.

Zudem ist für jede Moscheegemeinde eine Ansprechperson zu benennen, die Fragen beantworten oder Beschwerden entgegennehmen kann. Nach Abschluss des zweijährigen Pilotprojekts will die Stadt mit den beteiligten Moscheegemeinden die Erfahrungen auswerten, um auf dieser Basis über die Zukunft der Regelung zu entscheiden.
Beantragt wurde der Gebetsruf nach Angaben der Sprecherin bislang nur für die Kölner Zentralmoschee des Verbands Ditib, der eng mit der türkischen Religionsbehörde verbunden ist. Es gebe aber Interessensbekundungen von rund zehn weiteren Moscheegemeinden, sagte die Sprecherin dem epd. Die Stadt hatte das Projekt damit begründet, dass der Islam wie andere Religionen auch ein fester Bestandteil der deutschen Gesellschaft sei.

epd