Archivbild. 20.04.2018, Bayern, München: Das Gerichtsgebäude für das Amtsgericht, das Landgericht I und II in München, das Oberlandesgericht und die Staatsanwaltschaft in der Nymphenburger Straße. (dpa)
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Im Münchner Prozess gegen mutmaßliche Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood & Honour“ haben Gericht, Anklage und Verteidigung am Donnerstag über Deals verhandelt - und sich offenbar in vielen Punkten angenähert. Das machte der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann nach mehrstündigen nicht-öffentlichen Gesprächen deutlich. Wie es für die Angeklagten weitergehen könnte, dazu will sich die zuständige Kammer am Landgericht München I am nächsten Sitzungstag am 19. Juli äußern. Die Männer sollen die im September 2000 vom Bundesinnenministerium verbotene Organisation „Blood & Honour“ fortgeführt und rechtsextremistisches Gedankengut verbreitet haben. Einige der Angeklagten sollen etwa Musik-CDs mit verbotenem Rechtsrock und Merchandising-Artikel mit verbotenen rechtsradikalen Symbolen verkauft und an Rechtsrock-Konzerten teilgenommen haben. Unter den zehn Angeklagten befinden sich laut Generalstaatsanwaltschaft München auch der mutmaßliche „Divisionschef Deutschland“ und drei „Sektionschefs“ aus Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen. Oberstaatsanwalt spricht von Freiheitsstrafen auf Bewährung Die Generalstaatsanwaltschaft hatte den Prozessbeteiligten zuvor mitgeteilt, welche Strafrahmen für die jeweiligen Angeklagten denkbar wären. Die Hauptangeklagten müssen nach Einschätzung von Oberstaatsanwalt Maximilian Laubmeier mit Freiheitsstrafen auf Bewährung rechnen. Sollte ein Deal zustande kommen, dürfte sich die Beweisaufnahme deutlich abkürzen und der Prozess früher zu Ende gehen als ursprünglich geplant. Angeklagt sind die zehn Männer insbesondere wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot, einige auch wegen des Verdachts der Volksverhetzung oder wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Einer der Männer ist wegen Unterstützung der „Blood & Honour“-Fortführung angeklagt. Das Verfahren gegen einen weiteren, elften Angeklagten war vor Prozessbeginn gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Festgelegt ist das mögliche Verfahren für einen Deal in der Strafprozessordnung: Bei einer solchen Verständigung einigen sich die Strafrichter mit den Beteiligten darauf, wie das Urteil in etwa ausfällt. Voraussetzung ist in aller Regel, dass sich der oder die Angeklagte zu einem Geständnis bereit erklärt. Das Gericht kann dann zum Beispiel sagen, in welchem Rahmen sich die zu erwartende Strafe bewegen wird. Der Deal kommt zustande, wenn der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft zustimmen. Dies spart allen Beteiligten Zeit.

dpa