Verdi weist Rassismus-Vorwürfe gegen Jobcenter zurück (dpa)
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Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat den Paritätischen Wohlfahrtsverband für Rassismus-Vorwürfe gegen Jobcenter kritisiert. „Wir finden es befremdlich, dass der Paritätische Wohlfahrtsverband pauschale Vorwürfe gegen Beschäftigte erhebt und damit alle in ein falsches Licht gestellt werden“, sagte die stellvertretende Verdi-Vorsitzende Christine Behle laut einer Mitteilung am Montag in Berlin. „Dieses Verhalten ist empörend.“ Der Verband hatte vergangene Woche eine Mitteilung unter der Überschrift „Paritätischer warnt vor Rassismus in Jobcentern“ veröffentlicht. Er berief sich auf die Ergebnisse einer von einer Referentin beim Paritätischen Gesamtverband mitverfassten Erhebung. EU-Ausländer und -Ausländerinnen werden laut dieser Umfrage bei der Beantragung von Sozialleistungen oder Kindergeld diskriminiert. Teils würden sie schon im Eingangsbereich von Jobcentern zurückgewiesen. Andere würden zu einer stärkeren Mitwirkung verpflichtet als deutsche Antragstellende. Teils würden aufstockende Leistungen trotz belegter Erwerbstätigkeit verweigert. Bei Anträgen würden teils nur von Rumänen oder Bulgaren Personenkennnummern abgefragt. Für die Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege waren rund 400 Antworten von Beratungsstellen unter anderem für Migrantinnen und Migranten ausgewertet worden. In der Auswertung der Umfrage heißt es, diese sei in der Art der Befragung und den Ergebnissen nicht repräsentativ. „Die Ergebnisse verdeutlichen aber, dass die beschriebenen Probleme bundesweit in nennenswertem Umfang anzutreffen sind.“ Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Verbands, Ulrich Schneider, sagte: „Ich weiß nicht, ob das, was wir aus den Jobcentern hören, bereits struktureller Rassismus ist. Wenn nicht, ist es auf jeden Fall recht nahe daran.“ Verdi-Vizechefin Behle entgegnete, Jobcenter-Beschäftigte hätten entsetzt auf „diese pauschalen Vorwürfe“ reagiert. Sie stelle sich gemeinsam mit Hauptpersonalrat, Personalräten und Beschäftigten gegen undifferenzierte Rassismusvorwürfe. Sollten sich Beschäftigte Antragstellern gegenüber rassistisch verhalten, müsse das deutlich angesprochen und arbeitsrechtlich geahndet und sanktioniert werden.

dpa