Union will Nachtragsetat von Ampel-Koalition in Karlsruhe überprüfen lassen – CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt (l.) und  Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (r).. (dpa)
Folgen

Die Unionsfraktion hat eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen den Nachtragshaushalt der Ampel-Koalition angekündigt. CDU und CSU wollten das Budget „rechtlich überprüfen“ lassen und eine Normenkontrollklage einreichen, sagte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt am Dienstag in Berlin. Das Bundeskabinett hatte am Montag einen 60 Milliarden Euro schweren Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht, mit dem in den kommenden Jahren Zukunftsinvestitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung finanziert werden sollen.

FDP-Pläne zur Umwidmung „höchst bedenklich“

Unionsfraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) kritisierte die diesbezüglichen Pläne des FDP-geführten Bundesfinanzministeriums als „höchst bedenklich“. Er fügte hinzu: „Wir werden das verfassungsrechtlich überprüfen.“ Die Kritik der Union zielt auf den Plan der Ampel-Regierung ab, 60 Milliarden Euro in den Energie- und Klimafonds (EKF) zu überführen. Dieser soll zu einem Transformations- und Klimafonds umgebaut werden und Mittel für Investitionen in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung bereitstellen. Das Geld stammt aus bisher nicht genutzten Kreditermächtigungen des Bundestages, die eigentlich für pandemiebedingte Mehrausgaben vorgesehen waren. Oppositionspolitiker monieren, dass die Umwidmung von Teilen dieser Mittel für den Kampf gegen den Klimawandel in den kommenden Jahren nicht verfassungskonform sei. Der Haushaltsausschuss des Bundestages soll sich in seiner konstituierenden Sitzung am Mittwoch mit dem Vorhaben befassen.

Braun: „Missbrauch der Ausnahmeregel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“

Der frühere Kanzleramtschef und designierte Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses, Helge Braun (CDU), kritisierte das Vorgehen der Ampel-Koalition als nicht „seriös“. „Mit diesem Nachtragshaushalt gefährdet der neue Finanzminister in seiner ersten Woche die Solidität der deutschen Haushaltspolitik“, sagte Braun der „Bild“-Zeitung. Er sprach von „einem Missbrauch der Ausnahmeregel zur Bewältigung der Corona-Pandemie“. Kritik übte auch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT). „Hier handelt es sich um eine Missachtung der Schuldenbremse durch die Hintertür“, erklärte die Vorsitzende Gitta Connemann.

Schuldenbremse müsse „dringend abgeschafft werden“

Etwas zurückhaltender äußerte sich Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali. Im Grundsatz sei es „eine gute Sache“, dass die 60 Milliarden Euro nun „für einen besseren Klimaschutz“ zur Verfügung stehen sollten, sagte sie in Berlin. Allerdings hätte dies auf rechtssichere Weise umgesetzt werden müssen, gab sie zu bedenken. Mohamed Ali bekräftigte die Forderung ihrer Partei, die Schuldenbremse müsse „dringend abgeschafft werden“. Bei einem Antrag vor dem Verfassungsgericht auf Normenkontrolle lässt der Antragssteller „die Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm unter allen in Frage kommenden Gesichtspunkten überprüfen“, wie es auf der Internetseite des Gerichts heißt. Der Antrag kann nur von der Bundesregierung, einer Landesregierung oder einem Viertel der Mitglieder des Bundestages gestellt werden. Bürgerinnen und Bürger sind nicht antragsberechtigt. Beispiele für solche Normenkontroll-Beschwerden aus der jüngeren Zeit sind etwa die Verfahren zum ZDF-Staatsvertrag, zum Schwangerschaftsabbruch, zum Länderfinanzausgleich und zum Lebenspartnerschaftsgesetz.

AFP