BGH bestätigt Urteile im Mordprozess um zerstückelte Leiche (dpa)
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Der rechtsextreme Münchner Ex-Stadtrat Karl Richter ist im Fall eines umstrittenen Flugblattes vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen worden. Das Urteil vom Dienstag löste scharfe Kritik aus. Im Mittelpunkt standen mutmaßliche Parallelen zwischen einer abgebildeten Karikatur und einem Bild aus der NS-Zeit. Der rechtsextreme Politiker war deswegen im Juni 2021 zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt worden.

Richter hatte das umstrittene Flugblatt im Kommunalwahlkampf 2020 verteilt. Zu sehen sind mehrere Rathauspolitiker, die mit einem Besen aus dem Rathaus hinausgefegt werden. Auf der Rückseite werden die betroffenen Personen als „Volksverräter“ bezeichnet.

Auf dem Flugblatt ist auch Marian Offman zu sehen, der damals der einzige jüdische Stadtrat gewesen war. Am Berufungsverfahren nahm er als Zeuge teil. Stadtrat Christian Vorländer vertrat Offman als dessen anwaltlicher Zeugenbeistand. Seinen Aussagen zufolge sieht die Staatsanwaltschaft eine antisemitische Diffamierung Offmans sowie Parallelen zu einem Bild aus der NS-Zeit.

Der Vorsitzende Richter habe jedoch geurteilt, dass der Vergleich „weit hergeholt“ sei, berichtete die Süddeutsche Zeitung (SZ). Über Geschmack lasse sich streiten. Vorländer habe mitgeteilt, dass der Richter das Flugblatt als „eher witzig“ bezeichnet habe.

Das Urteil im Berufungsverfahren kritisierte Vorländer auf Twitter als einen „Schlag ins Gesicht für alle, die sich für Demokratie und gegen Antisemitismus stark machen“.

TRT Deutsch