Symbolbild: Ein Richter rückt sich seinen Stuhl zurecht. (dpa)
Folgen

Das Landgericht in Gera hat einen mutmaßlichen PKK-Unterstützer verwarnt, berichtete der „Mitteldeutsche Rundfunk Thüringen“ (mdr) am Dienstag. Dieser verstieß gegen das Vereinsgesetz, indem er Propagandamaterial der Terrororganisation in seinem Dönerladen in Erfurt öffentlich zur Schau stellte.

„Der Angeklagte kommt glimpflich davon.“ Mit diesen Worten leitete die „Thüringische Landeszeitung“ am Dienstag ihren Artikel ein, weil der PKK-Unterstützer außer der Verwarnung keine weiteren Konsequenzen zu fürchten hat. Bei einer erneuten Straffälligkeit drohe eine Geldstrafe von rund 1300 Euro.

Auf dem Werbekalender der Terrororganisation, die bislang für den Tod von rund 40.000 Menschen in der Türkei ist, waren Fahnen haltende PKK-Kämpfer zu sehen. Außerdem soll ein Gründungsmitglied der Gruppe inmitten von Kindern abgebildet gewesen sein. Die Kalenderpropaganda war offenbar kein einmaliger Fauxpas. Auf seinem Account im sozialen Netzwerk Facebook soll der Angeklagte ein Bild vom inhaftierten PKK-Anführer Abdullah Öcalan veröffentlicht haben, was bei kritischer Betrachtung keinen Zweifel an seiner Gesinnung offen lässt.

Deutschland hat die PKK im Jahr 1993 verboten. Die Terrorgruppe missbraucht Europa seit Jahren als Rückzugsort. 2002 hat die Europäische Kommission die PKK offiziell als Terrororganisation eingestuft.

Obwohl die PKK von den USA und der EU als terroristische Organisation eingestuft wird, werden die Aktivitäten der Gruppe nicht immer entschieden genug verfolgt. Darüber hinaus können PKK-nahe Gruppen einen weitgehend rechtmäßigen Status erlangen und so unbemerkt Propaganda-, Rekrutierungs-, und Spendenaktionen durchführen. In Deutschland wurde das Ausmaß zuletzt im Bundesverfassungsschutzbericht ersichtlich.

„Nach wie vor ist die PKK die schlagkräftigste ausländerextremistische Organisation in Deutschland“, stellt der Verfassungsschutz auf seiner Webseite fest. „Ihr Anhängerpotenzial beträgt rund 14.500 Personen.“

TRT Deutsch