Im Fall des Rechtsterroristen Tobias R. sind im Vorfeld wichtige Warnsignale nicht beachtet worden.
Wie gefährlich und entschlossen der rechtsextreme Attentäter war, demonstrierte er am 19. Februar in Hanau. Die Bilanz: neun Todesopfer mit Migrationshintergrund. Er wurde dabei von Fremdenfeindlichkeit und rassistischen Motiven geleitet. Aus den aktuellen Erkenntnissen geht hervor, dass er bereits vorher im Radar der Polizei war.
Viele Zeugen sagten aus, sie hätten Tobias R. mit einer Waffe prahlen gesehen. Das berichtete die Frankfurter Rundschau am Donnerstag. Bei einem Vorfall im Jungendzentrum in Kesselstadt beleidigte er demnach Jugendliche mit Migrationshintergrund und zielte mit einem Sturmgewehr auf sie. Die Polizei sei informiert worden, sie habe Tobias R. aber vor Ort nicht antreffen können. Danach hätten sie nicht weiter nach ihm gesucht. Auch die Staatsanwaltschaft sei nicht miteinbezogen worden. Bis heute fehlt eine Stellungnahme zu dem Vorfall.
Auch zur Selbstanzeige und dem Manifest des Täters schweigt der Generalbundesanwalt. Vielmehr wird behauptet, es habe „keine Anhaltspunkte für strafbare Handlungen oder eine Gefährlichkeit“ gegeben. Dabei enthält die Anzeige deutliche Warnhinweise.
Was die Augenzeugenberichte, die Selbstanzeige oder das Manifest angeht, hüllt sich die Generalanwaltschaft weiterhin in Schweigen - mit dem Verweis auf laufende Ermittlungen. Auch ist bis heute ungeklärt, warum die Polizei mit 15-minütiger Verspätung am Tatort eintraf.
TRT Deutsch
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