Stuttgart: Fünf PKK-Mitglieder wegen Entführung zu Haftstrafen verurteilt. Ein Angeklagter wird zu Beginn des PKK-Prozesses in den Saal geführt. (Archivfoto) (dpa)
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Das Oberlandesgericht Stuttgart hat vergangene Woche fünf Anhänger der verbotenen Terrororganisation PKK zu Freiheitsstrafen verurteilt. Laut einem „Spiegel“-Bericht erstreckt sich das Strafmaß zwischen eineinhalb Jahre, ausgesetzt zur Bewährung, und vier Jahre und drei Monate Haft. Damit endet der PKK-Prozess, der an 91 Tagen über zwei Jahre verhandelt wurde.

PKK-Mitglied Veysel S. und vier weitere Angeklagte, darunter eine Frau, sollen gemeinsam an der Entführung des ehemaligen Kaders Ridvan Ö. beteiligt gewesen sein. Die fünf Angeklagten sollen Ö. am 13. April 2018 zur abgelegenen Burgruine in Herrenberg bei Stuttgart gelockt haben. Veysel S. habe als Leiter der PKK-Region Baden-Württemberg die Entführung geplant und dirigiert. In der Gaststätte eines der Angeklagten habe er den gekidnappten Ö. in die Mangel genommen.

Dabei soll es sich um Geld aus Spendensammlungen in Höhe von etwa 14.700 Euro gehandelt haben. Zeuge Ö. soll das Geld als Leiter einer PKK-Abteilung im Raum Karlsruhe unterschlagen haben. Mit der Entführung habe Veysel S. nach Ansicht des Strafsenats Druck auf Ö. ausüben wollen, das Geld zurückzugeben.

Einzelne Zeugen seien zum Teil tagelang vernommen worden – allen voran Ridvan Ö., auf dessen Angaben die Bundesanwaltschaft ihre Anklage gestützt habe.

Seit 1999 ist die PKK auch in europäischen Ländern aktiv und nutzt die EU als Rückzugsort. In Deutschland ist die Terrororganisation seit 1993 verboten. Laut Verfassungsschutz hat sie bundesweit mehr als 14.000 Anhänger, verteilt auf 31 Gebiete.

TRT Deutsch