Mehr als 570.000 Minderjährige haben Schulden beim Staat. (dpa)
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Mehr als 570.000 Minderjährige haben derzeit Schulden beim Staat – für die sie meist gar nichts können. Wie das Bundesarbeitsministerium in einer Antwort auf eine FDP-Anfrage ausführt, belaufen sich die Forderungen mit Stand Anfang April auf insgesamt 192,1 Millionen Euro. Sie entstünden meist dann, wenn Eltern „mehr Sozialleistungen beziehen als gesetzlich vorgesehen“, sagte die FDP-Politikerin Judith Skudelny am Donnerstag AFP und forderte Reformen.

Schulden beim Staat entstehen etwa zum Beispiel dann, wenn Eltern eine neue Arbeitsstelle zu spät anzeigen und deshalb zu hohe Sozialleistungen beziehen, etwa Arbeitslosengeld II oder Kindergeld. Schuldner hinsichtlich allfälliger Regressforderungen sind im Fall kinderbezogener Leistungen allerdings nicht die Eltern, sondern die Kinder selbst – geltend gemacht werden die Forderungen dann mit Eintritt der Volljährigkeit.

Die Zahl der betroffenen Minderjährigen sowie die Höhe der Forderungen gingen zuletzt zwar zurück. Dem Ministerium zufolge waren 2020 gut 743.000 Minderjährige betroffen, die dem Staat fast 274 Millionen Euro schuldeten. Doch das seien „immer noch erschreckend hohe Zahlen“, kritisierte Skudelny. Da die Kinder für die Versäumnisse ihrer Eltern nichts könnten, sei die Schuldenlast eine „nicht zu rechtfertigende Last auf die frisch in die Volljährigkeit gestarteten Kinder“.

Zwar könne die Schuldenlast auf das bei Eintritt in die Volljährigkeit vorhandene Vermögen reduziert werden. Das erfordere jedoch den Klageweg. Viele der Betroffenen fingen zudem „aus Unwissenheit über die rechtliche Lage mit der Rückzahlung durch Kleinstraten an“, beklagte Skudelny. Juristisch kommt dies als sogenanntes konkludentes Handeln einer Anerkennung der Forderung des Staates gleich.

Das seit Januar geltende automatische Informationsschreiben an junge Menschen zur möglichen Reduzierung der Last sei „keine Lösung des grundsätzlichen Problems“, sagte die FDP-Politikerin. Kinder sollten grundsätzlich „nicht für das pflichtwidrige Verhalten ihrer Eltern haften“.

AFP