Archivbild – 25.06.2021, Baden-Württemberg, Ulm: Vor dem Gebäude des Amt- und Landgerichts Ulm steht eine Statue der Göttin Justitia. (dpa)
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Weil er seine Halbschwester und vier weitere Mädchen in mehr als 100 Fällen sexuell missbraucht haben soll, ist ein 45 Jahre alter Mann aus Ulm zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.
Die Richter am Landgericht Ulm sprachen den Mann am Freitag in 131 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig sowie in zwei Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs. Der Angeklagte muss zudem eine Geldstrafe von 2400 Euro zahlen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann vorgeworfen, in den Jahren 1996 bis 2005 in mehr als 400 Fällen sexuellen Missbrauch an Kindern begangen zu haben. In den übrigen Fällen sprach das Gericht den Mann jedoch frei. Bei der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass die Taten extrem lange zurücklägen und sehr viele Taten zur Anklage gestanden hätten. Die genaue Anzahl bleibe unklar und man habe im Zweifel für den Angeklagten entschieden.
Das Gericht sprach den Mann deshalb nur für die Taten schuldig, von denen mehrere der heute erwachsenen Geschädigten übereinstimmend berichtet hatten oder von denen sie bestimmte Einzelheiten auch nach so vielen Jahren erinnerten. In anderen Fällen sei ein Tatnachweis nicht möglich gewesen, hieß es zur Urteilsbegründung. Gericht berücksichtigt Geständnis und Entschuldigung beim Strafmaß
Der Mann hatte die Taten vor Gericht teilweise eingestanden. In mehreren Wohnungen, die er während des Tatzeitraums in Ulm bewohnte, hatte er seine Halbschwester und vier weitere Mädchen etwa aus seiner Nachbarschaft nach Überzeugung des Gerichts wiederholt sexuell missbraucht. Die Mädchen waren zum Zeitpunkt der Taten zwischen 6 und 13 Jahre alt, der Angeklagte 20 bis 29 Jahre.
Das Gericht würdigte beim Strafmaß das Geständnis des Angeklagten, auch wenn es „vage und ohne Details“ gewesen sei. Zudem kam ihm zugute, dass er sich bei den Geschädigten entschuldigt hatte. Die Richter berücksichtigten auch, dass er eine Therapie abgeschlossen habe und in einer festen Beziehung mit seiner Frau lebe.
Da sich das Verfahren gegen den Mann wegen vorrangig zu verhandelnden Haftverfahren und anderen größeren Verfahren am Landgericht Ulm um rund zwei Jahre verzögert hatte, gelten zwei Monate der Freiheitsstrafe des Mannes bereits als verbüßt, sollte er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

dpa