Nach Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte aus dem Emsland wegen rechtsextremer Nachrichten über einen Messengerdienst sieht die Staatsanwaltschaft kein strafrechtlich relevantes Verhalten. Ein Strafverfahren sei nicht eingeleitet worden, weil die Nachrichten nur eins zu eins von Person zu Person weitergeleitet und nicht in einer Gruppe veröffentlicht wurden, sagte am Mittwoch ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Osnabrück: „Es fehlt das Merkmal des Verbreitens.“
Ein Sprecher der Polizeidirektion Osnabrück betonte, damit stehe fest, dass es keine gemeinsame Chatgruppe zwischen mehreren Beamten und auch kein gemeinsames Netzwerk gegeben habe. Gleichwohl laufen nun dienstrechtliche Verfahren gegen drei Polizeibeamte. Ihnen werde vorgeworfen, unter anderem gegen die Verfassungstreuepflicht verstoßen zu haben. Ihnen könnten dienstliche Strafen drohen - von der Kürzung der Dienstbezüge bis zur Entfernung aus dem Dienst im schwersten Fall.
Dienstrechtliche Verfahren gegen zwei weitere Beamte, von denen einer bereits pensioniert ist, hätten keine Dienstvergehen ergeben, hieß es. Insgesamt waren Ermittlungsverfahren gegen sechs Polizeiangehörige eingeleitet worden. Die Beamten hatten sich Bilder und Videos über einen Messenger zugeschickt, die teilweise Symbole des Dritten Reiches und rassistische Darstellungen enthielten.
20 Okt. 2021
Rechtsextreme Chats: Kein Strafverfahren gegen Polizeibeamte
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück will kein Strafverfahren gegen Polizeibeamte wegen rechtsextremer Chats einleiten. Laut Ermittlern wurden die Nachrichten privat und nicht in einer Gruppe veröffentlicht. Daher fehle das Merkmal des Verbreitens.
dpa
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