Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) wendet sich gegen die mutmaßlichen Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Informationen über recherchierende Journalisten zu seinen privaten Grundstücksgeschäften zu erlangen. Als Mitglied der Bundesregierung, das wie kein anderer Ressortchef wegen der Corona-Pandemie im Fokus der Öffentlichkeit stehe, müsse Spahn sich Recherchen von Medien gefallen lassen, erklärte DJV-Chef Frank Überall. Der DJV reagierte damit auf einen Bericht des Berliner „Tagesspiegel“ vom Mittwoch. Demzufolge hatten Spahns Anwälte im Dezember vergangenen Jahres beim Amtsgericht Schöneberg Informationen über Journalisten angefordert, die zu Spahns Immobilienbesitz recherchiert hatten. Dem Amtsgericht ist das Grundbuchamt zugeordnet, das die Akten zum privaten Immobilienbesitz des Ministers verwaltet - einschließlich der Kaufverträge.
Spahn wollte die Namen von Pressevertretern wissen
Dem Schreiben zufolge fordern Spahns Anwälte das Gericht auf, den gesamten Schriftverkehr mit dem „Tagesspiegel“ sowie „sämtliche etwaige weitere Presseschreiben“ mit den dazugehörigen amtlichen Antwortschreiben herauszugeben. Ausdrücklich wollte Spahn demnach die Namen von Pressevertretern wissen, die nach seinen zwei Schöneberger Wohnungen sowie der im vergangenen Jahr erworbenen Villa in Dahlem gefragt hatten. Den Unterlagen zufolge habe das Amtsgericht den Forderungen entsprochen, hieß es in dem Bericht. „Beides geht nicht“, kritisierte DJV-Chef Überall. Er sprach von einer „eilfertigen Behörde„ und einem Minister, „der peinlich bemüht ist, private Immobiliengeschäfte im siebenstelligen Bereich unter der Decke zu halten“. Erst vor der Veröffentlichung, nicht aber im Recherchestadium entschieden Redaktionen, ob das öffentliche Interesse die Privatsphäre übersteige. „Dann, aber auch erst dann kann ein Betroffener Medienanwälte in Marsch setzen“, sagte der DJV-Vorsitzende.
Verstoß gegen EU-Datenschutzgrundverordnung?
Spahns Sprecher Hanno Kautz sagte zu dem Vorgang, das Grundbuchamt habe womöglich gegen die Grundbuchordnung und die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung verstoßen, indem es Journalisten Einsicht gewährte. Prinzipiell sei eine Einsichtnahme ins Grundbuch nicht für Dritte beliebig möglich, sondern erfordere ein berechtigtes Interesse.
„Der Bundesminister macht hier als Privatperson lediglich sein Recht beim Grundbuchamt geltend“, sagte der Sprecher. Spahn stehe im Streit mit dem Amt, und nicht mit den Journalisten. Ob Spahn den gesamten Schriftverkehr angefordert habe, wollte Kautz nicht sagen. Das sei Privatangelegenheit des Ministers.