Symbolbild: Ein Richterhammer im Gericht.  (dpa)
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Vor dem Münchner Oberlandesgericht müssen sich ab Montag elf Männer wegen der illegalen Fortführung der verbotenen Neonaziorganisation „Blood & Honour“ verantworten. Die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Hauptstadt wirft ihnen einen Verstoß gegen ein strafrechtliches Vereinigungsverbot vor. Ein Teil der Beschuldigten muss sich zudem wegen Volksverhetzung und der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten. Blood & Honour ist in Deutschland seit dem Jahr 2000 verboten.

Die rechtsextreme Organisation wurde damals vom Bundesinnenministerium in Berlin aufgelöst, der Weiterbetrieb ist strafbar. Laut Anklage sollen die Männer zwischen 2016 und 2018 trotzdem das Ziel verfolgt haben, die Strukturen weiterzuführen und durch die Vermarktung der in einschlägigen Kreisen bekannte „Marke“ extremistische Ideen zu verbreiten. Dabei geht es vor allem um den Verkauf von Musik-CDs und Artikeln mit rechtsextremistischen Symbolen. Mehr dazu: Neonazi-Partei „Die Rechte“ plant Demo auf Sylt

AFP