Prozess: Halle-Attentäter wollte in Synagoge eindringen (AFP)
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Im Prozess um den Anschlag auf eine Synagoge in Halle an der Saale hat sich der angeklagte Stephan B. ausführlich zu den Tatvorwürfen geäußert. Der 28-Jährige räumte am Dienstag zum Prozessauftakt in Magdeburg ein, dass er versucht habe, mit Waffen und Sprengstoff in das jüdische Gotteshaus einzudringen. Er habe sich den 9. Oktober für den Anschlag ausgesucht, weil an diesem Tag die Juden ihren höchsten Feiertag Jom Kippur begehen. B. sagte vor Gericht, er sei zuvor im Sommer mehrfach an der Synagoge vorbeigelaufen, um möglichst viel darüber in Erfahrung zu bringen. Auf die Frage der Vorsitzenden Richterin Ursula Mertens, was er mit all seinen Waffen vorgehabt habe, die er dann am 9. Oktober mit seinem Mietwagen zur Synagoge transportiert habe, antwortete der Angeklagte allerdings ausweichend. Er habe ja noch nicht einmal gewusst, „ob es eine besuchte Synagoge ist“. Der 28-Jährige gestand dagegen die Tötung einer 40-jährigen Passantin. B. erschoss die Frau, nachdem es ihm trotz mehrfacher Versuche nicht gelungen, war, in die Synagoge einzudringen. Vor Gericht sprach er von einer „Kurzschlussreaktion“. „Hätte ich das nicht gemacht, hätten mich alle ausgelacht“, sagte er mit Blick auf seine live von ihm ins Internet übertragenen Taten. Die Frau habe ihn „angeschnauzt“, es tue ihm leid, dass er sie getötet habe. In seiner Aussage vor dem Oberlandesgericht von Sachsen-Anhalt mit Sitz in Naumburg, das den Prozess aus Platz- und Sicherheitsgründen im Landgericht Magdeburg verhandelt, schilderte Stephan B. seine Kindheit und Jugend, wobei er auf Fragen der Vorsitzenden Richterin zu persönlichen Details teilweise nur sehr kurz und unwillig antwortete. Recht ausführlich schilderte B. dagegen, wie er sich Waffen besorgte und selbst baute. Seine Einlassung dauerte am Nachmittag noch an. Prozess mit zweistündiger Verspätung wegen Sicherheitskontrollen

Der Prozess hatte mit zweistündiger Verspätung begonnen, weil die Sicherheitskontrollen nicht so zügig verliefen wie geplant und Besucher sowie Journalisten teils stundenlang vor dem Gerichtsgebäude warten mussten. B. wurde in Hand- und Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Drei bewaffnete und vermummte Justizbeamte bewachten ihn. Nach einem gescheiterten Fluchtversuch aus einem Gefängnis in Halle Ende Mai steht er unter verschärfter Bewachung. Auch während der Verhandlung muss B. Fußfesseln tragen. Der zunächst mit einem Mundschutz bekleidete Angeklagte schaute direkt in die Kameras und ließ ein Blitzlichtgewitter über sich ergehen. Er erschien in Jeans, schwarzem T-Shirt und schwarzer Jacke wie mit kahl geschorenem Kopf vor Gericht. Stephan B. werden unter anderem zweifacher Mord, mehrfacher Mordversuch und Volksverhetzung sowie weitere Straftaten zur Last gelegt. B. habe einen Mordanschlag auf die Besucher der Synagoge verüben und eine „möglichst große Anzahl von Menschen töten“ wollen, sagte Bundesanwalt Kai Lohse. „Er handelte aus einer rassistischen, antisemitischen und fremdenfeindlichen Gesinnung heraus.“ „Eine breite Wahrnehmung in der Öffentlichkeit“

Durch die Echtzeitübertragung seiner Taten ins Netz habe er erreichen wollen, dass diese „eine breite Wahrnehmung in der Öffentlichkeit“ und mögliche Nachahmer finden, sagte Lohse. Nach Überzeugung der Anklage ging B. entgegen seiner eigenen Aussage davon aus, dass sich an Jom Kippur viele Besucher in der Synagoge befinden. Lohse beschrieb in der Anklageverlesung, wie B. nach dem gescheiterten Versuch, in die Synagoge einzudringen, die 40-jährige Passantin mit mehr als einem Dutzend Schüssen tötete und anschließend beschloss, Migranten zu töten. Er drang in einen Dönerimbiss ein und tötete dort einen 20-jährigen Mann. Auf seiner Flucht durch den Saalekreis verletzte er zwei weitere Menschen schwer, bis er schließlich nach einem Unfall festgenommen werden konnte. Die rechtsextremistische Gewalttat löste in Deutschland und weltweit Entsetzen aus. Für das Verfahren sind zunächst 18 Verhandlungstermine bis Mitte Oktober vorgesehen.

AFP