Symbolbild. Ein sogenannter Gefährder wird abgeschoben. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hat die jüngsten Vorschläge des Bundesinnenministeriums zur Verschärfung der Abschiebepraxis von abgelehnten Asylbewerbern kritisiert. (Others)
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Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hat die jüngsten Vorschläge des Bundesinnenministeriums zur Verschärfung der Abschiebepraxis von abgelehnten Asylbewerbern kritisiert. „Wir haben gegen die Pläne große Bedenken verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Art“, sagte der Leiter der Europaabteilung der Organisation, Karl Kopp, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitag). „Denn beim Abschiebegewahrsam werden Leute eingesperrt, die nichts verbrochen haben. Dieser Gewahrsam soll jetzt noch verlängert werden“, kritisierte er.

Außerdem lebten die Betroffenen oft in Wohnheimen gemeinsam mit anderen Menschen, die nicht abgeschoben werden sollten und dann ebenfalls betroffen seien, wenn Polizisten in Wohnheime eindringen. „Das halten wir für maßlos überzogen“, sagte Kopp. Das Vorhaben verletzte die Privatsphäre, warnte er. Erforderlich seien stattdessen zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge. „Wir hätten uns zudem gewünscht, dass sich das Bundesinnenministerium mehr Gedanken über die nachhaltige Unterstützung der Kommunen und der ehrenamtlichen Helfer macht.“

Geplante Maßnahmen sollen Rechtslage und Polizeibefugnisse ändern

Das Bundesinnenministerium hatte am Mittwoch Vorschläge für wirksamere Abschiebungen veröffentlicht. Demnach sollen unter anderem der Ausreisegewahrsam von zehn auf 28 Tage verlängert und Verstöße gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote ein eigenständiger Haftgrund werden. Diese und weitere Maßnahmen sollen nun mit Ländern und Kommunen diskutiert werden, bevor ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet wird.

Anordnung und Fortdauer von Abschiebehaft soll demnach auch unabhängig von etwaigen Asylantragstellungen möglich sein. Widerspruch und Klage gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote sollen zudem keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Und bei der Suche nach Ausreisepflichtigen soll es für die Polizei leichter werden, in Gemeinschaftsunterkünften andere Räumlichkeiten als nur das Zimmer des Betroffenen zu betreten.

AFP