13.05.2018, Nordrhein-Westfalen, Münster: Kardinal Rainer Maria Woelki, Erzbischof von Köln. (dpa)
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Ein Pressegespräch des Erzbistums Köln ist abgebrochen worden, weil die anwesenden Journalisten eine Vertraulichkeitsvereinbarung nicht unterschreiben wollten. Thema des Hintergrundgesprächs am Dienstag sollte das von Kardinal Rainer Maria Woelki zurückgehaltene Missbrauchsgutachten sein.
In der vorgelegten Vereinbarung hieß es unter anderem: „Der Journalist verpflichtet sich, die Inhalte des ihm darin offenbarten Gutachtens der Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl vertraulich zu behandeln“. Dies betreffe unter anderem die geschilderten Tathergänge sexuellen Missbrauchs, benannte Täter, benannte Verantwortungsträger im Umgang mit Verdachtsfällen sexuellen Missbrauchs aus dem Erzbistum Köln sowie die durch die Kanzlei abgeleiteten Empfehlungen für das Erzbistum. „Der Journalist verpflichtet sich, über diese Informationen vollständiges Stillschweigen zu bewahren“, hieß es in der „Vertraulichkeitsvereinbarung“.
Geplant war ursprünglich, dass die Journalisten während des Gesprächs Einblick in das zurückgehaltene Missbrauchsgutachten bekommen sollten. Die Namen seien in dem Gutachten allerdings geschwärzt, hatte das Erzbistum angekündigt. Es hätten auch keine Kopien und Abschriften angefertigt werden dürfen.
Das Gutachten war 2018 von Woelki initiiert worden. Die Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl sollte ergründen, wie das Erzbistum in der Vergangenheit mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs durch Priester umgegangen ist. Ende Oktober 2020 teilte Woelki jedoch mit, dass er das Gutachten nicht veröffentlichen will. Seine Begründung: Es weise erhebliche methodische Mängel auf und sei „nicht gerichtsfest“. Der Strafrechtler Matthias Jahn sollte diese Bedenken bei dem für Dienstag geplanten Pressegespräch noch genauer erläutern. Der Kölner Strafrechtsexperte Björn Gercke hat von Woelki den Auftrag erhalten, ein neues Gutachten zu erstellen. Es soll am 18. März veröffentlicht werden.
Westpfahl Spilker Wastl weist die Vorwürfe Woelkis zurück. Der Auftrag habe gerade nicht darin bestanden, die bloße Rechtmäßigkeit der Bistumsverantwortlichen zu überprüfen, hatte die Kanzlei mitgeteilt. Vielmehr habe ihr Handeln umfassend bewertet werden sollen. Ein ähnliches Gutachten für das Bistum Aachen wurde im November von Westpfahl Spilker Wastl der Öffentlichkeit vorgestellt.
Das Gutachten zum Erzbistum Köln geht mit den Bistumsverantwortlichen hart ins Gericht. Bekannt geworden ist bereits, dass der heutige Hamburger Erzbischof Stefan Heße kritisch beurteilt wird. Er weist die Vorwürfe zurück.

dpa