Themenbild: Polizei-Auto (dpa)
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Nicht nur der Anteil der strafrechtlichen Verurteilungen von Polizeibeamten nach Anzeigen ist in Deutschland gering. Auch nur wenige interne Verfahren gegen Beamte der Bundespolizei enden in Deutschland mit Entlassungen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage im Bundestag hervor, über die der „Behörden-Spiegel“ berichtete.

Großteil der Verfahren seit 2020 noch nicht abgeschlossen

Der Auskunft zufolge wurden seit Beginn des Jahres 2020 bis zum Zeitpunkt der Auskunft 538 Disziplinarverfahren, 218 interne Ermittlungen und 214 Strafverfahren gegen Amtsträger der Bundespolizei angestrengt. Der überwiegende Teil der Verfahren laufe nach wie vor – möglicherweise hat die Corona-Pandemie auch hier zu Verzögerungen geführt.

Allerdings seien 138 Verfahren bereits jetzt wieder eingestellt. Mit der Entlassung aus dem Dienst endeten demgegenüber 39 Verfahren, zu Suspendierungen kam es in 17 Fällen. Auch wenn die Bundesregierung in ihrer Antwort erneut betont, dass „die größte extremistische Bedrohung für unsere Demokratie […] der Rechtsextremismus“ sei, war in keinem der ermittelten Fälle ein Verdacht auf politisch rechts motivierte Kriminalität Verfahrensgegenstand.

In 49 Fällen hätte jedoch unterhalb dieser Kategorisierung ein Anfangsverdacht auf „Rassismus, Antisemitismus, Sexismus, Homophobie oder sonstige Menschen- oder Verfassungsfeindlichkeit“ bestanden.

Studie: „Staatsanwälte wollen Verhältnis zur Polizei nicht belasten“

Beim Bundeskriminalamt (BKA) hat es nach Angaben der Bundesregierung im selben Zeitraum insgesamt acht interne Ermittlungs- beziehungsweise Disziplinarverfahren und acht Strafverfahren gegeben. Vier Personen wurden in weiterer Folge entlassen, 13 Verfahren wurden eingestellt.

In 12 Fällen sei es dabei um den „Anfangsverdacht auf menschen- oder verfassungsfeindliche Äußerungen oder Handlungen“ gegangen. Politisch rechts motivierter Kriminalität konnte keiner davon zugeordnet werden.

Jüngst hatte eine Studie der Ruhruniversität Bochum unter Leitung des Kriminologen Tobias Singelnstein für Aufsehen gesorgt. Dieser zufolge soll es jährlich mindestens 12.000 mutmaßlich rechtswidrige Übergriffe durch Polizeibeamte in Deutschland geben – obwohl nur ein Fünftel tatsächlich angezeigt würde.

Anklagen gäbe es lediglich in zwei Prozent der Fälle, weniger als ein Prozent endeten mit einer Verurteilung, so Singelnstein. Es stehe „oft das Wort der Bürger gegen das der Beamten“, so dessen Erklärung. Die Staatsanwaltschaften wollten zudem „ihr Verhältnis zur Polizei nicht belasten“.

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TRT Deutsch