18.02.2021, Bayern, Schweinfurt: Der Angeklagte (l) bespricht sich im Gerichtssaal mit seinem Verteidiger, Jan Paulsen. Im Landgericht Schweinfurt hat der Berufungsprozess gegen den Priester wegen sexuellen Missbrauchs einer Ministrantin begonnen. (dpa)
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Ein halbes Jahr nach einem Gerichtsurteil gegen einen Priester wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer Ministrantin beginnt in Schweinfurt der Berufungsprozess. Angeklagt ist ein 43-Jähriger. Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde hat nach Überzeugung der Anklage vor mehr als zehn Jahren das damals zwölfjährige Mädchen sexuell missbraucht.
Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Pfarrer im vergangenen August wegen Kindesmissbrauchs zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe zu drei Jahren Bewährung aus. Zudem sollte der Mann 1200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.
Staatsanwaltschaft und Verteidigung legten gegen dieses Urteil Berufung ein - nun muss sich die 2. kleine Strafkammer am Landgericht Schweinfurt mit den Vorwürfen befassen. Zwei Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil könnte bereits an diesem Freitag fallen.
Das mutmaßliche Opfer hatte im ersten Prozess eingeräumt, damals für den Priester geschwärmt zu haben. Die heute 23-Jährige schrieb dem Angeklagten nach eigener Aussage Nachrichten und rief ihn immer wieder an. „Ich habe irgendwann festgestellt, dass ich mich verliebt habe“, sagte sie vor dem Amtsgericht.
Trotz anfänglicher Ablehnung ließ sich der Geistliche um das Jahr 2010 herum dann doch auf Intimitäten mit der damals zwölfjährigen Schülerin ein. Den Vorwurf des Kindesmissbrauchs wies er allerdings schon bei seiner polizeilichen Befragung im Frühjahr 2019 von sich.
Die Anklage hatte für den Angeklagten eineinhalb Jahre Haft ohne Bewährung verlangt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, denn erwiesen sind die sexuellen Handlungen ihrer Ansicht nach nicht.
Dem Deutschen ist bis zur Klärung des Sachverhaltes die Ausübung des priesterlichen Dienstes durch den Würzburger Bischof Franz Jung verboten. Ob er sein Priesteramt dauerhaft abgeben muss, wird die Kirche entscheiden. Katholische Priester versprechen vor Gott, keusch und ehelos zu leben. Sexuelle Beziehungen sind damit ausgeschlossen (Zölibat).

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dpa