Pegida-Chef Lutz Bachmann ist am Montag vom Amtsgericht Dresden wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 4200 Euro verurteilt worden. Er will das nicht akzeptieren. In einer Youtube-Videobotschaft sprach der 47-Jährige wenig später von „einem absoluten Skandalurteil“ und „Gesinnungsjustiz“ und kündigte Berufung an.
Richter Arndt Fiedler indes sah es als erwiesen an, dass Bachmann im August 2019 einen Journalisten in den sozialen Medien beleidigt und im Juni 2020 Moslems unter anderem als „Mördermoslems“ und „Vergewaltigermoslems“ bezeichnet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte auf sieben Monate Freiheitsstrafe plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bachmann, der seit 2016 auf der Kanaren-Insel Teneriffa lebt und als Beruf „freier Journalist“ angab, bestritt die Vorwürfe der Volksverhetzung und sagte, er habe ausreichend differenziert. Entscheidend sei, wie solche Formulierungen ankämen, entgegnete ihm der Richter. Bachmanns im Gericht verlesene Vorstrafenregister umfasst gegenwärtig 20 Einträge, darunter auch Volksverhetzung, neben Einbruchsdiebstahl und Drogenhandel.