Symbolbild: Richterhammer (AA)
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Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat einen 35-jährigen Mann wegen Mitgliedschaft in der als terroristisch eingestuften PKK zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der Ende 2011 nach Deutschland eingereiste Mann habe sich in „vielfacher Weise“ für die ausländische terroristische Vereinigung betätigt, erklärte das OLG am Dienstag.

Insbesondere habe er Geld beschafft und Kämpfer angeworben, die dazu bestimmt waren, in der Türkei Terrorakte zu begehen. Als PKK-Führungskader in Europa sei er für das Saarland, die Westpfalz und Luxemburg zuständig gewesen.

Jugendliche für bewaffneten Kampf der PKK in Syrien geworben

Wie das OLG Stuttgart auf Anfrage von TRT Deutsch mitteilte, hielt es der Senat für erwiesen, dass der PKK-Kader bereits Anfang 2013 in Paris als Vertreter der Jugendorganisation der terroristischen Vereinigung in Erscheinung getreten war. Später habe er in Stuttgart versucht, Jugendliche zu indoktrinieren und diese dazu zu überreden, als terroristische Kämpfer in bewaffnete Auseinandersetzungen einzugreifen – etwa in Syrien.

Zudem sei er durch das Einsammeln von Monatsbeiträgen in die Geldbeschaffung eingebunden gewesen. Von Mitte 2015 an soll der nun Verurteilte neun Monate lang als Gebietsleiter in Saarbrücken tätig gewesen sein. Als solcher sei er für PKK-Aktivitäten im Saarland, der Westpfalz und in Luxemburg verantwortlich gewesen. Er habe unter anderem Aufmärsche organisiert, übergeordneten Kadern berichtet und nachgeordnete Mitglieder der Terrororganisation instruiert.

Obwohl die PKK versuchte, ihn durch Abzug aus der Region von einer Strafverfolgung abzuschirmen, wurde der per Haftbefehl gesuchte Angeklagte im November 2019 festgenommen und saß bis Juni 2020 in der Schweiz in Auslieferungshaft. Nach seiner Auslieferung saß er auch in Deutschland noch in Untersuchungshaft.

Gebietsleiter direkt in Organisation des Terrors involviert

Im Zuge der Beweisaufnahme hat das Gericht 65 Tage verhandelt, 40 Zeugen und fünf Sachverständige verhört und abgehörte Telefongespräche, SMS-Nachrichten, Videoaufzeichnungen sowie Urkunden ausgewertet.

Der Senat bekräftigte in seinen Feststellungen, dass es sich bei der PKK um eine „ausländische terroristische Vereinigung“ handelt, „die nach wie vor die Errichtung eines staatsähnlichen Gebildes […] in der Türkei, Syrien, im Irak und Iran anstrebt“. Zur Durchsetzung dieser Ziele baue die 1993 in Deutschland verbotene Vereinigung auf bewaffnete Einheiten und verübe unter anderem auch Anschläge auf Sicherheitskräfte, bei denen auch Zivilisten zu Schaden kommen.

Die terroristische Vereinigung wird in der Türkei für mindestens 40.000 Tote seit Beginn ihres bewaffneten Kampfes in den 1980er Jahren verantwortlich gemacht. Wie auch das OLG Stuttgart feststellte, tragen innerhalb des räumlich und hierarchisch strukturierten Gefüges der Terrororganisation auch die Gebietsleiter zur Geldbeschaffung, Nachwuchsrekrutierung und zum bewaffneten Kampf bei.

TRT Deutsch