Mehr als vier Jahre nach dem ersten Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ geht der Prozess um die Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt auf sein Ende zu. / Photo: DPA (dpa)
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Mehr als vier Jahre nach dem ersten Drohschreiben mit der Unterschrift „NSU 2.0“ geht der Prozess um die Drohbriefserie vor dem Landgericht Frankfurt auf sein Ende zu. Am Donnerstag will die zuständige Strafkammer ihr Urteil gegen Alexander M. verkünden. Von den laut Anklage ursprünglich 116 verschickten Drohschreiben mit volksverhetzenden, beleidigenden und drohenden Inhalten an Politiker und andere Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ist die Staatsanwaltschaft mittlerweile abgerückt. Sie wirft M. nun noch 81 strafbare Schreiben vor. Lange Zeit stand in dem Fall die hessische Polizei selbst unter Verdacht. Die mit dem Synonym „NSU 2.0“ unterschriebenen Drohbriefe soll M. zwischen Anfang August 2018 und Ende März 2021 per E-Mail, SMS oder Fax unter anderem an Bundestagsabgeordnete, Parlamentarier des hessischen Landtags, eine Frankfurter Anwältin sowie Künstler und Menschenrechtsaktivisten geschickt haben. Das Kürzel „NSU 2.0“ nimmt Bezug auf die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU). Anklageliste gegen Verdächtigen ist lang Konkret wirft die Anklage dem 53-Jährigen neben 67 Fällen von Beleidigung versuchte Nötigung, Bedrohung, Volksverhetzung, das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten und öffentliche Aufforderung zu Straftaten vor. Die Drohbriefe, die häufig in Form eines behördlichen Schreibens oder eines Gerichtsurteils verfasst waren, habe der erwerbslose Mann regelmäßig mit „Heil Hitler“ unterzeichnet, sich selbst habe er „SS-Obersturmbannführer“ genannt. Er habe den überwiegend weiblichen Adressatinnen unter anderem mit Worten wie „verpiss dich lieber, solange du hier noch lebend rauskommst“ gedroht. Um seine Drohwirkung zu verstärken, soll der Beschuldigte zum Teil nicht frei zugängliche Daten der Betroffenen genannt haben. Weil diese Daten von Computern der hessischen Polizei in Wiesbaden und Frankfurt abgerufen worden waren, richtete sich der Verdacht lange Zeit gegen die Polizei. Ein ehemaliger Polizist aus Bayern und seine Ehefrau standen zunächst im Fokus der Ermittlungen. Der Verdacht gegen sie konnte allerdings nicht erhärtet werden. Die Daten soll sich M. telefonisch bei der Polizei erschlichen haben. Fall führte zum Rücktritt von Landespolizeipräsident Udo Münch Der Fall hatte auch Folgen für die hessische Polizei. Landespolizeipräsident Udo Münch trat zurück, und Innenminister Peter Beuth (CDU) berief einen Sonderermittler. Zudem kündigte Beuth eine Reform des polizeilichen Abfragesystems an. M. ist den Ermittlern zufolge vorbestraft und wurde zuletzt 2014 verurteilt. Bereits im Jahr 1992 hatte er sich als Kriminalbeamter ausgegeben und wurde in diesem Zusammenhang wegen Amtsanmaßung verurteilt. Auf seine Spur kamen die Ermittler nach eigenen Angaben durch akribische Ermittlungsarbeit vor allem in Internetblogs und -foren. Auf der Plattform „PI-News“ stieß die Polizei auf einen Nutzer, dessen Beiträge in Form und Duktus Ähnlichkeiten mit den „NSU 2.0“-Drohschreiben aufwiesen. Profil auf Schachplattform führte zum 53-Jährigen Über Internetrecherchen wurde dann auf einer Schachplattform ein namensgleiches Profil gefunden - weitere wurden über die genutzte IP-Adresse entdeckt. Aus den Drohschreiben und den Onlinekommentaren ergaben sich zudem zahlreiche Bezüge zu Berlin und dort zum direkten Wohnumfeld des Beschuldigten. Anfragen beim Betreiber der Schachplattform zu den verdächtigen Profilen sowie Bestandsdatenabfragen bei Telefonanbietern führten schließlich im April 2020 zur Identifizierung des Verdächtigen. Während des Prozesses, der im Februar 2022 begann, fiel M. vor allem durch aufbrausendes Verhalten auf. So bedrohte und beleidigte er aussagende Zeugen. Die Vorwürfe bestritt er. Er sei Mitglied einer Chatgruppe im Darknet gewesen, aus der heraus Straftaten begangen worden seien - er selbst habe sich jedoch nicht daran beteiligt. Während die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe bestätigt sah und in ihrem Plädoyer siebeneinhalb Jahre Haft forderte, plädierte M. Ende Oktober in weiten Teilen für sich selbst und forderte einen Freispruch.

AFP