Im Prozess um die „NSU 2.0“-Drohschreiben hat der Angeklagte am Freitag seine Entlassung aus der Untersuchungshaft beantragt. Das Gericht geht demnächst in eine vierwöchige Sommerpause, nach Ansicht des Angeklagten kommt der Prozess daher zu langsam voran.
Nächste Woche wird noch eine Sachverständige erwartet, „so lange bleibe ich noch“, sagte der Berliner und erntete damit Gelächter im Frankfurter Landgericht.
Ermittlungen zu abgerufenen Polizeicomputerdaten dauern weiter an
Geladen war ein weiterer Polizist aus dem 1. Frankfurter Revier. Dort war im August 2018 von einem Polizeicomputer die geheime Adresse der Anwältin Seda Basay-Yildiz abgerufen worden. Einen Tag später erhielt die Juristin das erste mit „NSU 2.0“ unterzeichnete Drohschreiben.
Bei den Ermittlungen zu dieser Datenabfrage war zufällig eine Chatgruppe mit rechten Inhalten entdeckt worden. Gegen die beteiligten Beamten wird seither ermittelt. Der geladene Beamte machte daher - ebenso wie seine Kollegin am Donnerstag - von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.
Mehr zum Thema: Rassistische Inhalte im Chat: Staatsanwaltschaft klagt Polizisten an
4 Juli 2022

„NSU 2.0“: Angeklagter beantragt seine Entlassung - Polizisten schweigen
Die bevorstehende Sommerpause wird zu einer weiteren Verzögerung des Prozesses um die „NSU 2.0“-Drohschreiben führen. Auch die Ermittlungen zu einer Polizeicomputer-Abfrage dauern an. Zwei davon betroffene Beamte sagten deshalb nicht aus.
dpa
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