Deutschland, Gelsenkirchen, 10. Mai 2019: Wahlplakate der AfD und der NPD hängen vor der Europawahl nebeneinander  (AP)
Folgen

Die Entfernung von Wahlplakaten der rechtsextremen NPD vor der Europawahl in Mönchengladbach war laut Gerichtsurteil rechtmäßig. Die Aufschrift „Stoppt die Invasion: Migration tötet!“ sei volksverhetzend, teilte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag mit und wies eine Klage der NPD ab. Diese war zuvor bereits mit einem Eilantrag gescheitert. (Az.: 20 K 3926/19)

Die aus dem Ausland nach Deutschland eingereisten Migranten werden böswillig verächtlich gemacht. Dies greife ihre Menschenwürde an und sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören, befand das Gericht. Außerdem werden sie pauschal als gefährlich gebrandmarkt und mit Tötungsdelikten verknüpft.

Zudem werde der Eindruck erweckt, sie seien in Deutschland für eine unüberschaubare Zahl von Todesfällen verantwortlich. So würden Ängste gegen Migranten geschürt, indem sie als Schwerststraftäter dargestellt würden. Gegen das Urteil ist noch Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich.

dpa