14.06.2021, Niedersachsen, Hildesheim: Die Angeklagte sitzt bei Prozessauftakt in einem Saal des Landgerichts Hildesheim. (dpa)
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Schläge mit einer Thermoskanne, Einsperren und Essensentzug als Strafe: Wegen schwerer Misshandlung ihres siebenjährigen Sohnes im Corona-Lockdown ist eine Mutter vom Landgericht Hildesheim zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Kind war nach der zweimonatigen Schulschließung im Juni 2020 von Polizisten versteckt in einem Schrank in der Wohnung der Alleinerziehenden im niedersächsischen Sarstedt entdeckt worden. Der Erstklässler wog nur noch 13,8 Kilogramm und hatte Blutergüsse am Kopf.

Späten Kinderwunsch durch Samenspende in Spanien erfüllt
Die 60-Jährige hatte alle ihr vorgeworfenen Taten gestanden und auf ihren mangelnden Zugang zu ihren eigenen Gefühlen verwiesen. Vorgeworfen worden waren ihr auch Übergriffe auf ihren heute erwachsenen älteren Sohn, die erst im Zuge der Ermittlungen zutage getreten waren.

Ihren späten Kinderwunsch hatte sich die gelernte Steuerfachgehilfin mit einer Samen- und Eizellenspende in Spanien erfüllt und das Kind 2013 zur Welt gebracht. Von dem Partner, mit dem sie ein Kind haben wollte, war sie bei der Geburt getrennt.
Ihr Sohn hatte bereits vor dem Lockdown Mitschüler und Lehrer um Essen angebettelt und häufig gefehlt. Als die Mutter den Jungen am ersten Tag nach dem Lockdown wieder krank meldete, alarmierte die Schule das Jugendamt, doch die Frau öffnete diesem nicht die Tür. Schließlich fanden Polizisten das völlig abgemagerte Kind, das sofort ins Krankenhaus kam und heute noch in einer Therapie-Einrichtung ist. Vorsitzende Richterin: Taten der Mutter waren potenziell lebensbedrohlich
Sowohl die Schläge mit der Kanne gegen den Kopf als auch der Entzug von Nahrungsmitteln seien potenziell lebensbedrohlich gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner in der Urteilsbegründung am Donnerstag. Psychische Schäden und körperliche Beeinträchtigungen durch die Unterernährung könnten bestehen bleiben. Der inzwischen Achtjährige hat nach Angaben einer Betreuerin große Angst davor, irgendwann zu seiner Mutter zurück zu müssen. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er schon ab 2019 Hunger leiden müssen.
Das Motiv für die Taten bleibe im Dunkeln, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe lediglich angegeben, ihr Sohn habe „rumgezickt“. Auch der ältere Sohn konnte sich als Zeuge nicht an die Anlässe für die Gewaltausbrüche erinnern. Er war unter anderem mit einer Gabel und einem Cuttermesser verletzt worden und auch mit Essensentzug oder Einsperren bestraft worden. Mit 15 Jahren flüchtete er in ein Kinderheim und leidet heute unter Depressionen und sozialen Ängsten - wohl Folgen des jahrelangen Martyriums.

Verteidigung hat Revision angekündigt
„Es tut mir sehr leid, was ich meinen Kindern angetan habe“, sagte die Angeklagte unter Tränen in ihrem Schlusswort. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Anwalt der Frau hatte eine Bewährungsstrafe gefordert und auf ihre Überforderung mit der Erziehung verwiesen. Allerdings hatte sie Hilfsangebote des Jugendamtes stets abgelehnt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, dass er in Revision gehen wolle.

dpa