Symbolbild (dpa)
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Nach langjähriger Beschäftigung bei den Evangelischen Kliniken Gelsenkirchen (EVK) ist einer Krankenschwester wegen ihres muslimischen Kopftuchs gekündigt worden. Dies berichtete der „Focus“ am Samstag.

Die 42-jährige Frau habe seit 25 Jahren für das Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen gearbeitet, mit der Leistung der Muslimin sei man dort immer zufrieden gewesen. Bisher habe sie während der Arbeit kein Kopftuch getragen. Nach der schweren Krankheit und Genesung ihres Sohnes habe sie sich jedoch für das Tragen eines Kopftuchs entschieden. Ihr Arbeitgeber habe in ihrem Entschluss einen Kündigungsgrund gesehen, so der „Focus“-Bericht.

Demnach empfand die Krankenschwester die Kündigung als ungerechtfertigt und klagte dagegen. „Ich legte das Kopftuch aus überzeugtem Glauben an“, sagte sie im Prozess. Es sei für Christen wie auch für Muslime bedeutend, in schwierigen Lebenssituationen zu beten und sich auf den Glauben zu berufen.

Die EVK sehen das jedoch anders und bewerten das Tragen eines Kopftuchs als Verstoß gegen christliche Werte. Das Kopftuch sei Symbol des islamischen Glaubens – obwohl Christen traditionell ebenfalls ein Kopftuch trugen und es in diversen christlichen Konfessionen immer noch üblich ist.

Zu einem Kompromiss waren die EVK ebenfalls nicht bereit. Die Vorschläge der Frau, im Labor oder einem anderen Bereich mit weniger Patientenkontakt zu arbeiten, lehnte die Geschäftsführung ab. Nur wenn sie das Kopftuch ablege, könne die fachlich geschätzte Krankenschwester weiterarbeiten, erklärte der Personalmanager in dem Prozess.

Der Kündigung gingen zwei Abmahnungen wegen des Kopftuchs voraus. Dagegen hatte die Frau geklagt, dies wurde nun abgelehnt. Gegen das Urteil hat sie Berufung eingelegt.

Bei der Kündigung in Gelsenkirchen handelt es sich um keinen Einzelfall. In jüngster Zeit häuften sich Berichte, besonders über Krankenhäuser, die Mitarbeiter aufgrund des Kopftuchs entließen oder eine Einstellung verweigerten – so etwa im Fall einer jungen Frau aus Herne. Sie durfte ihr Pflichtpraktikum im Marien-Hospital nicht absolvieren mit der Begründung, dass Mitarbeitern das Tragen von Kopftüchern verboten sei.

TRT Deutsch und Agenturen