Neben Straftaten, Hass und Hetze nimmt der vor zwei Jahren vom Bundesinnenministerium berufene Unabhängige Expertenkreis Muslimfeindlichkeit auch viel latente anti-muslimische Diskriminierung wahr. Wenn eine iranische Künstlerin als Muslimin angesprochen werde, obwohl sie mit Religion nichts zu schaffen habe, oder ein Staatsanwalt aufgrund seines Äußeren vom Richter automatisch auf die Anklagebank verwiesen werde, sei dies vielleicht „keine Böswilligkeit“, sagte Mathias Rohe, einer der beiden Koordinatoren des Gremiums. Für die Betroffenen seien dies dennoch sehr unangenehme Erfahrungen.
In Gesprächen mit muslimischen Frauen, die Kopftuch tragen, habe man festgestellt, dass der Mord an der Ägypterin Marwa El-Sherbini eine „sehr bedrückende Signalwirkung“ entfaltet habe und bis heute nachwirke, sagte Co-Koordinatorin Karima Benbrahim. El-Sherbini war 2009 in einer Gerichtsverhandlung um rassistische Beleidigungen vom Angeklagten erstochen wurde. Der Täter wurde wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Junge Muslime hätten oft im Hinterkopf, dass sie „als Probleme der Gesellschaft wahrgenommen“ werden. Das müsse sich ändern.
„Wir verschließen nicht die Augen vor Muslimfeindlichkeit“
Mit einem Abschlussbericht der Wissenschaftler ist nach Auskunft von Innenstaatssekretärin Juliane Seifert im Sommer 2023 zu rechnen. Die aktuell neun Mitglieder des Expertenkreises hatten dafür mehrere Untersuchungen beauftragt. Seifert betonte: „Wir verschließen nicht die Augen vor Muslimfeindlichkeit.“ Es sei wichtig, dass in Deutschland „alle die gleichen Chancen und Rechte haben“.
Der Expertenkreis befasst sich unter anderem mit den Bereichen Politik, Medien, Kultur, Religion und Bildung. Viele Straftaten, die sich gegen als Muslime wahrgenommene Menschen richteten, würden von den Betroffenen gar nicht angezeigt, sagte Benbrahim.
7 Sep. 2022
Muslimfeindlichkeit: Experten sehen latente Diskriminierung in Deutschland
Laut dem Unabhängigen Expertenkreis Muslimfeindlichkeit macht sich anti-muslimische Diskriminierung auch latent bemerkbar. Solche Fällen stellten zwar keine Straftaten dar, für die Betroffenen seien sie dennoch sehr unangenehme Erfahrungen.
dpa
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