In einem weiteren Prozess im Missbrauchskomplex Münster hat das Landgericht einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe verurteilt. Der 38-jährige Mann aus Wuppertal soll laut Urteil von Donnerstag für fünf Jahre in Haft, wie ein Gerichtssprecher sagte. Das Gericht sah die ihm vorgeworfenen Missbrauchstaten im Wesentlichen als erwiesen an. Er hatte sich demnach im März 2019 in einem Waldstück bei Dülmen mit dem als Haupttäter in dem Komplex geltenden Adrian V. getroffen, um dessen Ziehsohn schwer sexuell zu missbrauchen. Außerdem waren bei dem Mann zahlreiche Bilddateien gefunden worden, die sexuelle Gewalt an Kindern zeigen.
Zum Auftakt hatte der Angeklagte lediglich den Besitz und das Verschicken der Missbrauchsbilder eingeräumt, zu den schweren Missbrauchstaten sei es aber in dem Wald nicht gekommen. Entsprechende Chatprotokolle hatten den Richtern jedoch als Beweis in dem Prozess gedient. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, die Verteidigung hielt eine Bewährungsstrafe für angemessen.
Im Hauptverfahren war Adrian V. Anfang Juli zu 14 Jahren Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte seinen heute elf Jahre alten Ziehsohn immer wieder selbst vergewaltigt und anderen Männern für schweren Missbrauch überlassen. Beide Urteile - gegen den Haupttäter und gegen den Mann aus Wuppertal - sind noch nicht rechtskräftig.
Münster ist neben Lügde und Bergisch Gladbach einer von drei großen Missbrauchsfällen der vergangenen Jahre in Nordrhein-Westfalen. Der Fall kam im Juni 2020 nach Ermittlungen in einer Gartenlaube ans Licht. Im Zuge dessen hatte es in mehreren Bundesländern und im Ausland Festnahmen gegeben. In dem Tatkomplex wurden bereits mehrere Männer und eine Frau zu Freiheitsstrafen verurteilt. Weitere Tatverdächtige wurden identifiziert, einige sitzen in U-Haft.
9 Sep. 2021
dpa
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