„Mitarbeit als Moslem unerwünscht“ – Unternehmen lehnt Azubi ab (dpa)
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Die Bewerbung für einen Ausbildungsplatz hat die Asphalt Straßenbau Gesellschaft abgelehnt – wegen seiner Religionszugehörigkeit. Andere Bewerberprofile seien besser geeignet gewesen. Und überhaupt sei die Mitarbeit im Unternehmen „als praktizierender Moslem unerwünscht“. Das berichtet „rbb24“ am Montag.

Der Ablehnungsgrund verstößt gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – und damit hat das Unternehmen offenbar auch kein Problem. Dabei hat das Unternehmen erst 2019 den Ausbildungspreis des Brandenburgischen Ausbildungskonsens erhalten. Die rassistische Aussage hinsichtlich der Religionszugehörigkeit streitet das Brandenburger Unternehmen nicht ab. Es sei vielmehr wichtig gewesen, die Meinung über den Islam in die Absage zu schreiben.

„Der Islam ist in meinen Augen nicht mit der Verfassung der BRD in Einklang zu bringen“, heißt es wörtlich in der Begründung. Ein Screenshot der Absage ging in den Sozialen Medien viral und sorgt für Empörung. Praktizierende Moslems könne das Unternehmen nicht beschäftigen, weil es Unruhe geben würde, begründete der Geschäftsführer der ASG, Frank Pilzecker, die Entscheidung.

Körperlich seien diese Kandidaten der Arbeit im Straßenbau nicht gewachsen. Die Arbeit sei mit dem Ramadan nicht vereinbar. Während der Fastenzeit würden die Mitarbeiter umkippen. Außerdem käme das Sozialleben durch die Mitarbeit eines Moslems in Gefahr. „Wenn der Deutsche seine Leberwurst isst, setzt sich ein Moslem in einen anderen Raum.[...] Da haben wir uns entschlossen, sowas nicht einzustellen“, sagte Pilzecker zur Ablehnung. Auf Twitter rät die Polizei Brandenburg den Betroffenen zu einer Anzeige. Die Ablehnung auf Grund seiner Religion/Herkunft sei ein zivilrechtlicher Sachverhalt. Auch darüber sei sich der Geschäftsführer der Brandenbuger Unternehmens bewusst und freue sich auf den Schlagabtausch vor Gericht.

TRT Deutsch