Urteil im Prozess gegen Andrea Tandler / Photo: DPA (dpa)
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Die Politikertochter und Unternehmerin Andrea Tandler muss in der Affäre um Corona-Schutzmasken wegen Steuerhinterziehung für vier Jahre und fünf Monate in Haft. Ihren mitangeklagten Geschäftspartner N. verurteilte das Landgericht München I am Freitag zu drei Jahren und neun Monaten Haft.

Vorausgegangenen war eine Verständigung zwischen dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin Strafen am oberen Rand des vom Gericht in Aussicht gestellten Strafrahmens gefordert, das wären bei Tandler vier Jahre und neun Monate und bei N. vier Jahre gewesen. Die Verteidiger hatten dagegen für Strafen am unteren Rand plädiert, das wären bei Tandler vier Jahre und drei Monate und bei N. drei Jahre und sechs Monate gewesen.

Provisionszahlungen nicht versteuert

Tandler ist Tochter des früheren CSU-Generalsekretärs und ehemaligen bayerischen Finanz-, Wirtschafts- und Innenministers Gerold Tandler. Sie hatte zu Beginn der Corona-Pandemie im Jahr 2020 für einen Schweizer Maskenlieferanten Geschäfte mit verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Dafür flossen - was für sich genommen legal ist - Provisionszahlungen von fast 50 Millionen Euro.

Verurteilt wurden beide nun, weil sie die Provisionen nicht korrekt versteuert und sich dadurch strafbar gemacht haben. Den insgesamt entstandenen wirtschaftlichen Schaden hatte die Staatsanwaltschaft zum Ende des Verfahrens auf insgesamt 7,8 Millionen Euro beziffert.

Am Ende hatten die beiden Angeklagten über ihre Verteidiger die ihnen zur Last gelegten Steuerhinterziehungsvorwürfe weitgehend eingeräumt, konkret die Vorwürfe der Einkommen- und Gewerbesteuerhinterziehung. Unter anderem versteuerten sie die Einnahmen aus den Maskengeschäften nicht in München, sondern in Grünwald - dort ist im Vergleich zur Landeshauptstadt nur rund die Hälfte an Gewerbesteuern fällig. Allerdings war München damals der „Ort der Geschäftsleitung“.

Haftbefehle unter Auflagen außer Vollzug

Zudem haben sie den entstandenen Steuerschaden mittlerweile gezahlt. Die Verfahren hinsichtlich Hinterziehung der Schenkungssteuer und Corona-Subventionsbetrug hatte das Gericht am Dienstag eingestellt.

Nach der Verkündung des Urteils setzte das Gericht die beiden Haftbefehle gegen die seit Januar in Untersuchungshaft sitzenden Tandler und N. unter Auflagen außer Vollzug. Erst sobald das Urteil gegen beide rechtskräftig ist, folgt nun für beide eine Ladung zum Haftantritt - nach Angaben eines Gerichtssprechers ist offen, wann das sein wird.

Tandlers Gesundheit ist angeschlagen. Die Richterin wertete dies als strafmildernd, ebenso das Geständnis der beiden Angeklagten und im Fall Tandlers deren „Einsicht und Reue". Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft zeigte sich sehr zufrieden mit dem Urteil, weil das Gericht der rechtlichen Bewertung der Anklage gefolgt sei.

Tandlers Verteidigung erklärte, mit der Strafe im unteren Bereich der Verständigung sei anerkennt worden, dass Tandler ein echtes Geständnis abgelegt habe. „Besonders positiv ist, dass unsere Mandantin heute mit uns den Gerichtssaal verlassen durfte - sie hat damit die Möglichkeit erhalten, ihre Krankheit soweit wie möglich auszukurieren, bevor sie ihre Haftstrafe antritt.“

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