28.01.2021, Hessen, Frankfurt/Main: Mit Schildern und Plakaten erinnern Demonstranten vor dem Landgericht an das Schicksal des ermordeten Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke. (dpa)
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Der Untersuchungsausschuss des hessischen Landtags zum Mordfall Lübcke lässt zur Befragung von Sachverständigen oder Zeugen Zuschauer zu. Zu diesen Sitzungen dürfen Besucher und Journalisten trotz der Corona-Beschränkungen ins Parlament kommen, sie müssen vor der Sitzung einen Corona-Schnelltest machen. Das teilte Landtagspräsident Boris Rhein (CDU) am Dienstagabend in Wiesbaden mit. Die genauen Modalitäten und die Anzahl der Plätze würden noch bekannt gegeben und richteten sich nach dem Pandemiegeschehen.

„Die Hessische Verfassung schreibt vor, dass ein Untersuchungsausschuss die Beweise in öffentlicher Sitzung erhebt. Deshalb werden wir die Saalöffentlichkeit sicherstellen“, erläuterte Rhein. Die ersten vier Fachleute sollen am 31. März ab 10.00 Uhr gehört werden, kündigte der Ausschussvorsitzende Christian Heinz (CDU) an. Die Experten werden zur rechtsextremen Szene in Nordhessen befragt, zu der auch der Lübcke-Attentäter Stephan Ernst gerechnet wird.

Der Ausschuss soll die Rolle der hessischen Sicherheitsbehörden im Mordfall Walter Lübcke aufarbeiten. Der Kasseler Regierungspräsident war 2019 getötet worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt verurteilte Ernst Ende Januar 2021 zu lebenslanger Haft. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche den CDU-Politiker erschoss. Die Motive: Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit. Mittlerweile haben sämtliche Verfahrensbeteiligte Revision gegen das Urteil eingelegt.

Ernst war zwar als Rechtsextremist aktenkundig, aber zum Tatzeitpunkt nicht mehr unter besonderer Beobachtung. Der Untersuchungsausschuss will unter anderem beleuchten, ob er wegen Behördenpannen vom Radar des Verfassungsschutzes verschwinden konnte.

dpa