26.01.2021, Sachsen, Dresden: Eine Angeklagte sitzt vor Prozessbeginn im Verhandlungssaal des Oberlandesgerichts (OLG). (dpa)
Folgen

Am Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat am Dienstag der letzte Prozess zur rechtsextremen „Gruppe Freital“ begonnen. Vor dem Staatsschutzsenat müssen sich zwei Männer und eine Frau aus Freital und Ostsachsen wegen ihrer Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Zusammenhang mit einer Straftat verantworten. Laut Anklage haben sie Zweck und Tun der Gruppe befürwortet, die im Sommer und Herbst 2015 Anschläge auf Ausländer und politisch Andersdenkende verübte, um diese einzuschüchtern und zu vertreiben.
Entsprechend der gemeinsamen rechtsextremen Einstellung habe der Angriff auf das linke Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in Dresden in der Nacht zum 19. Oktober 2015 darauf abgezielt, die Bewohner „in Angst und Schrecken“ zu versetzen und das Haus unbewohnbar zu machen, sagte der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Ein 51-Jähriger hat nach deren Überzeugung in der Nacht zum 19. Oktober gemeinsam mit Mitgliedern der Gruppe und der rechtsextremen Vereinigung „Freie Kameradschaft Dresden“ selbst Sprengsätze aus illegaler Pyrotechnik und Buttersäure auf das Gebäude geworfen.
Der Rohrnetz-Monteur aus dem Landkreis Bautzen habe Schäden an Leib und Leben der Bewohner „billigend in Kauf genommen“. Ihm werden neben Unterstützung einer terroristischen Vereinigung auch das Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, gefährliche Körperverletzung und deren Versuch sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.
Laut Anklage teilten auch die 56-Jährige und der 34-Jährige aus Freital die rechtsextreme und ausländerfeindliche Einstellung der Gruppe, beteiligten sich aber nicht direkt an der Straftat „gegen den politischen Gegner“. Mit ihrer Information über einen linken Angriff auf das Protestcamp gegen Flüchtlinge soll die Altenpflegerin aber den gesuchten Vorwand für den geplanten Übergriff geliefert haben. Der Einzelhandelskaufmann habe indes Andere bestärkt, daran mitzuwirken. „Beide unterließen es, Polizei oder Strafverfolgungsbehörden zu informieren und ermöglichten ungehindertes Handeln.“

dpa