Marlene Mortler, Bundesdrogenbeauftragte, stellt während einer Pressekonferenz in Berlin den Drogen- und Suchtbericht 2018 der Bundesregierung vor. Dabei zeigt sie eine Broschüre zum Thema Cannabis an Schulen. / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Mit der teilweisen Legalisierung von Cannabis befürchtet der Deutsche Lehrerverband negative Folgen für Jugendliche beim Konsum dieser Droge. „Neben dem gesteigerten Risiko für Psychosen bei Jugendlichen kann gerade Cannabiskonsum dazu führen, dass Schule, Lernstoff und die spätere berufliche Zukunft nicht mehr als wichtig empfunden werden“, sagte Verbandspräsident Stefan Düll der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Das führt in vielen Fällen dazu, dass die Betroffenen zwar noch körperlich im Unterricht anwesend sind, aber nicht mehr geistig bei der Sache, in manchen Fällen führt es auch zu verstärktem Absentismus.“ Das umstrittene Gesetz tritt am Montag in Kraft.

Düll sprach sich für mehr Aufklärung aus. Schulen und Lehrkräfte unternehmen seinen Angaben zufolge bereits viel dafür. „Generell bräuchte es mehr Weiterbildungsangebote für die Lehrkräfte und mehr Mittel und Personal für die Schulen, um Prävention flächendeckend umsetzen zu können – auch in der aktuellen Situation des Lehrkräftemangels.“

Das umstrittene neue Gesetz stellt eine Zäsur in der deutschen Drogenpolitik dar. Es erlaubt Besitz und Anbau der Droge für Volljährige mit zahlreichen Vorgaben zum Eigenkonsum. Zum 1. Juli sollen dann auch nichtgewerbliche Vereinigungen zum gemeinschaftlichen Anbau an den Start gehen können.

Lehrerverband warnt vor falschem Signal

Für Düll steht fest: „Die Teillegalisierung vermittelt ein falsches Signal der Harmlosigkeit des Cannabis-Konsums.“ Nach Einschätzung des Verbands werde sie mit großer Wahrscheinlichkeit zu höherem Konsum auch in den Altersgruppen führen, die eigentlich geschützt werden sollten. Die Weitergabe von Cannabis an unter 18-Jährige bleibe verboten, sagte Dürr. „Aber wie erreicht man die ältere Bevölkerung, um ihr klarzumachen, wie wichtig es für die Jugendlichen ist, dass dieses Verbot eingehalten wird?“

Im öffentlichen Raum soll der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis durch das Gesetz künftig straffrei bleiben. Anbau und Abgabe der Droge soll über Anbauvereine ermöglicht werden. Im Eigenanbau zuhause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Anders als das Gesetz insgesamt gelten die Vorschriften für die Anbauvereinigungen erst ab dem 1. Juli. Dies soll Ländern und Kommunen ausreichend Zeit für die Vorbereitungen geben.

Feier zu Legalisierung in Berlin

Pünktlich zum Start der Freigabe von Cannabis am Montag wollen Unterstützer die neue Regelung schon um Mitternacht mit einem sogenannten „Smoke-In“ am Brandenburger Tor in Berlin begrüßen. „Eine neue Ära bricht an: Cannabis Normal“, teilte der Deutsche Hanfverband (DHV) mit. Ab 23.30 Uhr wolle man sich am Sonntagabend am Brandenburger Tor versammeln, um dann um Mitternacht mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. April öffentlich kiffen, also Marihuana rauchen, zu dürfen.

„Um 0:00 Uhr darf dann gezündet werden“, teilte der Hanfverband mit und bat alle Teilnehmer, „die Nachtruhe sowie natürlich das noch bis 24 Uhr geltende Cannabisverbot einzuhalten“. Die Veranstaltung ist offiziell bei der Polizei als Demonstration angemeldet.

Für den Ostermontag sind dann in weiteren Städten kleinere Veranstaltungen geplant, „mit denen die Cannabis-Community das Inkrafttreten des Cannabisgesetzes begrüßen und feiern wird“, so der Verband. Genannt wurden Leipzig, Hamburg, Nürnberg, Heidelberg, Regensburg, Dortmund, Köln, Mönchengladbach und Suhl.

In Köln wurde ein „Kiff-Inn“ am Dom angekündigt. Zur Demonstration in Hamburg schrieb der Verband: „Für diesen Tag haben viele von uns seit Jahrzehnten gekämpft und in den letzten gut zwei Jahren nochmal alles gegeben.“ Man wolle nun auch zeigen, „dass wir ein Teil dieser Gesellschaft sind“. In Absprache mit der Polizei werde man darauf achten, „dass nicht in Anwesenheit von Kindern und Jugendlichen konsumiert wird“.

TRT Deutsch und Agenturen