Archivbild. Werke des Expressionisten Erich Heckel in einer Ausstellung 2013 in Balingen. (dpa)
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Ein Ölgemälde des Expressionisten Erich Heckel (1883-1970) soll aus Sicht der beratenden Kommission für NS-Raubgut vom Land Baden-Württemberg an die Erben des jüdischen Vorbesitzers zurückgegeben werden. Es sei von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug auszugehen, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag in Berlin. Die Entscheidung des von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden eingesetzten Gremiums erfolgte einstimmig.

Es geht um das von Heckel 1913 gemalte Bild „Geschwister“, das aktuell zu den Beständen der Staatlichen Kunsthalle Karlsruhe gehört. Das Gemälde befand sich laut Kommission bis 1934 im Eigentum des Historikers Max Fischer. Wegen seiner jüdischen Abstammung wurde er von den Nationalsozialisten individuell und kollektiv verfolgt. 1935 verließ Fischer Deutschland, ein Jahr später emigrierte er in die USA.

Das Gemälde befand sich 1944 im Keller von Heckels Wohnhaus in Berlin. Er selbst stiftete es 1967 der Kunsthalle Karlsruhe. „Es konnte nicht aufgeklärt werden, wann und unter welchen Bedingungen zwischen Januar 1934 und Januar 1944 Erich Heckel in den Besitz des Gemäldes gelangte oder sogar Eigentum an diesem erhielt“, hieß es bei der Kommission, die organisatorisch am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg angebunden ist.

Es sei somit von einem NS-verfolgungsbedingten Entzug auszugehen. Daher der Beschluss der Kommission, „die Restitution der ‚Geschwister‘ an die Erben nach Max Fischer zu empfehlen“. Die Erben haben der Mitteilung zufolge angekündigt, das Gemälde an das Virginia Museum of Fine Arts zu stiften. „Die Kommission würdigt dies als besondere Geste.“

dpa