Das Verwaltungsgericht Köln verhandelt über eine AfD-Klage gegen den Verfassungsschutz (dpa)
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Am Kölner Verwaltungsgericht beginnt an diesem Dienstag ein politisch brisantes Verfahren. Die AfD hat vier Klagen gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz eingereicht, in denen es unter anderem darum geht, ob der Inlandsgeheimdienst die gesamte Partei als Verdachtsfall oder als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einstufen darf. Parteichef Tino Chrupalla will nach eigenen Angaben zu der mündlichen Verhandlung, für die zwei Prozesstage angesetzt wurden, in die Domstadt reisen.

Auch der „Flügel“ und die Nachwuchsorganisation sind Gegenstand des Verfahrens In dem Verfahren wurden bereits zentnerweise Schriftsätze ausgetauscht. Der Verfassungsschutz reichte mehrfach Dokumente nach. Dabei ging es etwa darum darzulegen, mit welchen Aussagen Funktionäre der seit 2017 im Bundestag vertretenen Partei aus Sicht der Behörde gegen das Rechtsstaatsprinzip oder das Demokratieprinzip verstoßen, beziehungsweise die Menschenwürde von Migranten, Muslimen und anderen Minderheiten missachtet haben. Die Verhandlung ließ lange auf sich warten, da das Gericht 2021 entschied, keinen Termin kurz vor der Bundestagswahl anzusetzen. In einer weiteren Klage geht es um die Einstufung des sogenannten Flügels in der AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung. Das vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke gegründete Netzwerk wurde inzwischen formal aufgelöst. Außerdem will die AfD erreichen, dass ihre Nachwuchsorganisation nicht mehr als rechtsextremistischer Verdachtsfall gilt. Die Partei will den Verfassungsschutz zudem zwingen, die Aussage zurückzuziehen, der „Flügel“ habe bis zu seiner Auflösung etwa 7000 Mitglieder gehabt. Um trotz der Corona-Pandemie eine angemessene Beteiligung der Öffentlichkeit an dem Verfahren zu ermöglichen, wurde die Verhandlung in einen Saal der Koelnmesse verlegt.

dpa