Künstliche Intelligenz / Photo: DPA (dpa)
Folgen

Der mögliche Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) für Fälschungen von Fotos, Videos und Tonaufnahmen muss nach Ansicht der Präsidentin der Kultusministerkonferenz (KMK), Christine Streichert-Clivot (SPD), an Schulen behandelt werden. „Es sind Themen, für die man sich an Schulen definitiv Zeit nehmen muss, um Schüler in der Anwendung auch zu sensibilisieren, damit ihnen klar ist, was man dort für Schaden anrichten kann, wenn man es unreflektiert zum Einsatz bringt“, sagte die saarländische Bildungsministerin der Deutschen Presse-Agentur in Saarbrücken.

Die Anwendungen für mögliche Fälschungen durch KI seien so einfach in der Umsetzung, dass sie für jeden Laien nutzbar seien. Deswegen sei eine Behandlung des Themas an den Schulen so wichtig. Die Anwendungen der KI machten es möglich, Bilder, Videos und Tonaufnahmen „so stark zu fälschen, dass es im Grunde genommen dem Betrachter immer schwerer fällt, zu erkennen: Ist das Wahrheit oder Fälschung? “, sagte die Ministerin.

Im Saarland würden die Themen der KI im Informatikunterricht behandelt, der allen Schülern ab der 7. Klasse zur Verfügung stehe. Fälle von Mobbing durch KI seien im Saarland an Schulen aktuell nicht bekannt. „Aber wir beobachten sehr genau, was sich dort tut.“ Auch in anderen Bundesländern werde Medienbildung „gut zur Anwendung gebracht“.

Lehrer warnen vor digitalem Mobbing

Die Herausforderung sei, dass man als Lehrkraft keinen Einblick habe, ob und wo digitales Mobbing stattfinde. Lehrer könnten etwas merken, wenn es Kindern und Jugendlichen in ihrer Klasse nicht gut gehe. Aber nicht immer seien Betroffene bereit, darüber zu sprechen.

In Whatsapp-Gruppen werde viel Bildmaterial geteilt. „Und das wird auch, wenn nicht schon jetzt, auch in Zukunft definitiv Bildmaterial sein, das auch mit KI erstellt worden ist“, sagte Streichert-Clivot. Das sei auch etwas, das nicht nur zwischen Schülern ablaufe, sondern auch Lehrer betreffen könnte.

Durch KI können diffamierende Inhalte erstellt und verbreitet werden: Beispielsweise gefälschte Nacktbilder, gefälschte Sprachnachrichten oder gefälschte Videos.

Es gelte auch der Appell an Eltern, mit ihren Kindern im Gespräch zu bleiben, darüber, was in den Gruppen passiere „und gegebenenfalls strafrechtlich relevante Hintergründe - ob ausländerfeindlich, antisemitisch, sexistisch oder auch kinderpornografisch - zur Anzeige zu bringen“, sagte die Ministerin.

dpa