15.06.2020, Sachsen, Dresden: Alex Malenki, Identitäre Bewegung Leipzig, spricht auf einer Kundgebung der islam- und ausländerfeindlichen Pegida-Bewegung auf dem Altmarkt. (dpa)
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Die Identitäre Bewegung darf vom Verfassungsschutz des Bundes laut einer Gerichtsentscheidung als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werden. Das Berliner Verwaltungsgericht wies den Antrag der Identitären Bewegung, die entsprechende Einstufung im Verfassungsschutzbericht zu 2019 zu unterlassen, zurück, wie am Dienstag mitgeteilt wurde.

Das Gericht erklärte, die Gruppe verfolge laut eigenen Veröffentlichungen Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Darüber dürfe dasBundesinnenministerium die Öffentlichkeit unterrichten. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Die Richter betonten weiter, besonders die zentrale Forderung der Identitären Bewegung nach einer ethnisch-kulturellen Homogenität und dem Erhalt einer ethnischen „Reinheit“ aller Völker verstoße gegen die Menschenwürde. Hierdurch würden einzelne Personen oder Gruppen wie Menschen zweiter Klasse behandelt. Die Gruppierung verletze auch deshalb die Menschenwürde, weil sie kontinuierlich gegen Ausländer, besonders Muslime, „verbal agiere“ und sie „pauschal diffamiere und verächtlich mache“.
Im Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2018 wird die Identitäre Bewegung (IBD), die vor allem jüngere Mitglieder hat, als „Verdachtsfall“ geführt. Im Juli 2019 teilte der Verfassungsschutz dann mit, er stufe die Gruppe inzwischen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung“ ein. Die Identitäre Bewegung warnt unter anderem vor einem „Bevölkerungsaustausch“ in Europa. Laut Verfassungsschutz hat sie etwa 600 Mitglieder.
Der Verfassungsschutzbericht 2019 sollte eigentlich am Dienstag von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) in Berlin vorgestellt werden. Das Innenministerium sagte den Termin am Montagabend kurzfristig ab. Gründe für die Absage nannte das Ministerium nicht. Seehofer war zuvor in die Kritik geraten, weil er eine Strafanzeige gegen eine „Taz“-Journalistin wegen einer polizeikritischen Kolumne angekündigt hatte.

dpa