Pressekonferenz des Verfassungsschutzpräsidenten Haldenwang zum Kampf gegen Rechtsextremismus (AFP)
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Die Einstufung des „Flügels“ als rechtsextremistische Bestrebung hat in der AfD für Unruhe gesorgt - eine Entscheidung über mögliche Maßnahmen soll aber erst Ende der Woche fallen. Wie ein Parteisprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte, sei vorerst noch kein Beschluss gefasst worden, wie man mit dieser neuen Entwicklung umgehen will. Das solle erst am Freitag bei einer Sitzung des Bundesvorstandes in Berlin geschehen.

Der Verfassungsschutz hatte den „Flügel“ in der Partei am Donnerstag zum Beobachtungsfall erklärt. Er sieht seinen Verdacht bestätigt, dass es sich bei dem Zusammenschluss um eine rechtsextreme Bestrebung handelt. Der Thüringer AfD-Fraktionsvorsitzende Höcke und der Brandenburger Fraktionschef Kalbitz seien „Rechtsextremisten“, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Thomas Haldenwang.

Der vom Thüringer AfD-Fraktionschef Björn Höcke gegründete „Flügel“ werde nunmehr als „eine gesichert rechtsextremistische Bestrebung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“ eingestuft. Begründet wurde dies unter anderem mit einer verstärkten Vernetzung des informellen Zusammenschlusses im rechtsextremistischen und neu-rechten Spektrum.

AfD nimmt Kalbitz und Höcke in Schutz

Der Leiter der AfD-Arbeitsgruppe Verfassungsschutz, Roland Hartwig, kündigte rechtliche Schritte gegen diese Einstufung an, die auch den Einsatz von sogenannten V-Leuten und Observationen ermöglicht. Er sagte: „Ein Verfassungsschutz, der rechtswidrig eine demokratische Oppositionspartei angreift und diffamiert, stellt selbst eine Gefahr für unsere Verfassung dar.“

Die Parteivorsitzenden Tino Chrupalla und Jörg Meuthen äußerten sich dazu zunächst nicht öffentlich. Chrupalla setzte allerdings ebenso wie die beiden Vorsitzenden der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel und Alexander Gauland, seinen Namen unter die Erklärung Hartwigs.

Der außenpolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Armin-Paulus Hampel, hat die bekanntesten Vertreter des vom Verfassungsschutz beobachteten rechtsnationalen „Flügels“, Björn Höcke und Andreas Kalbitz, in Schutz genommen. „Ich erkenne an den Äußerungen von Herrn Höcke und Herrn Kalbitz nichts, was ich als rechtsextrem oder rechtsradikal sehen würde, gar nichts“, sagte er am Freitag im ZDF-„Morgenmagazin“.

Der ehemalige AfD-Abgeordnete Uwe Kamann dagegen begrüsst die Entscheidung des Verfassungsschutzes. „Die Beobachtung führender Funktionäre und Mandatsträger der AfD durch den Verfassungsschutz ist eine Zäsur für die Partei - und die Parteiführung taucht ab“, kommentierte der fraktionslose Bundestagsabgeordnete. Der ehemalige AfD-Abgeordnete, der wegen eines sogenannten „Rechtsrucks“ der Partei ausgetreten war, sagte: „Ich würde mich freuen, wenn die bürgerlichen Mitglieder der AfD-Bundestagsfraktion jetzt vorangehen und die Bundestagsfraktion und Partei verlassen und damit zeigen, dass sie sich nicht mit Rechtsextremisten gemein machen.“

Söder: Auf Höcke-geführte AfD einstellen

CSU-Chef Markus Söder geht davon aus, dass Björn Höcke als Wortführer des „Flügels“ die Führung der Partei übernehmen wird. „Wir müssen uns auf eine AfD einstellen, die von Höcke geführt wird“, sagte der bayerische Ministerpräsident den Zeitungen der Funke-Mediengruppe am Sonntag. „Es ist für die Union daher völlig unvorstellbar, sich von der AfD wählen zu lassen oder irgendeine Form der Kooperation einzugehen. Da darf es kein Laissez-faire geben.“

Söder sagte: „Höcke übernimmt die Methoden seiner Vorbilder aus den 20er und 30er Jahren des letzten Jahrhunderts: Diskreditieren von Personen, Missbrauchen von demokratischen Regeln für seine Zwecke. Sein Flügel hat das Sagen und immer mehr gemäßigte Kräfte werden verdrängt. Daher ist es auch richtig, dass der Verfassungsschutz den rechten Flügel beobachten will.“

Esken: Konsequenzen für Beamte im AfD-„Flügel“

Indes hat sich auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken zur Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz geäußert. Bedienstete im öffentlichen Dienst, die sich zum rechtsnationalen „Flügel“ der AfD bekennen, müssen nach Ansicht von Esken mit Konsequenzen rechnen.

„Es ist höchste Zeit, dass unser Staat dafür sorgt, dass Angehörige rechtsextremer Vereinigungen wie der AfD und ihrem Flügel in diesem Land keine Kinder unterrichten, keine Straftäter ermitteln, nicht für unsere Sicherheit sorgen und nicht in Verwaltungen oder Gerichten über das Schicksal von Menschen entscheiden“, sagte Esken dem „Handelsblatt“.

Ähnlich äußerten sich Politiker von Union und Grünen. Beamte genössen einen vielfältigen Schutz des Staates bei ihrer Tätigkeit, im Gegenzug erwarte man von ihnen, dass es an ihrer Verfassungstreue keine Zweifel gebe. „Eine Mitgliedschaft im Flügel ist damit unvereinbar“, sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Patrick Sensburg.

Jedoch müsse auch bei Beamten, die der AfD, aber nicht dem „Flügel“ angehören, geprüft werden, ob Zweifel an ihre Verfassungstreue bestünden. „Da der extremistische Flügel der AfD die Partei inzwischen prägt, werden sich die Dienstherren in naher Zukunft wohl jeden Beamten anschauen, der in der AfD ist oder mit der AfD offen sympathisiert“, sagte Sensburg.

Die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic erinnerte daran, dass Beamtinnen und Beamte einen Eid geleistet hätten und nicht den geringsten Zweifel an ihrer Verfassungstreue aufkommen lassen dürften. „Die gleichzeitige Zugehörigkeit zum nun vom Verfassungsschutz beobachteten und als rechtsextrem eingestuften Flügel der AfD halte ich für unvereinbar“, sagte die Bundestagsabgeordnete dem „Handelsblatt“.

Es sei daher folgerichtig, dass dies im konkreten Einzelfall auch dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könne. „Damit wird eine AfD-Mitgliedschaft für Beamtinnen und Beamte auch insgesamt zum Problem.“

TRT Deutsch und Agenturen