Symbolbild: Gedenken nach dem Blutbad in Hanau 2020 (AA)
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Der Generalbundesanwalt hat dem Untersuchungsausschuss des hessischen Landtages zu den rassistisch motivierten Morden von Hanau angefordertes Videomaterial übermittelt. Es soll sich um nicht weniger als zehn Terabyte an Videomaterial handeln, äußerte der Ausschussvorsitzende Marius Weiß (SPD) am Montag gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Video aus Polizeihubschrauber war als vertraulich eingestuft worden

Das Material wurde demnach von der Polizei als nicht verfahrensrelevant eingestuft und sei deshalb frei verfügbar. Weiß erhofft sich dennoch neue Erkenntnisse daraus. Immerhin befinde sich darunter auch ein Video aus einem Polizeihubschrauber, das ursprünglich auch als vertraulich eingestuft worden sei.

Weiß hält es dennoch für denkbar, dass der Untersuchungsausschuss Generalbundesanwalt Peter Frank nochmals als Zeuge nach Wiesbaden laden werde. Immerhin gäbe es noch Gesprächsbedarf hinsichtlich geschwärzter Textpassagen in dem Ausschuss bereits vorliegenden Akten.

Staatsanwaltschaft sieht keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten

Am Montag hatte sich Frank im Ausschuss durch einen Bundesanwalt vertreten lassen. Dieser sprach den ebenfalls anwesenden Angehörigen der Opfer seine Anteilnahme aus, verteidigte aber die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, keine weiteren Ermittlungen gegen die Polizeibeamten wegen deren Reaktion am Tatabend vorzunehmen. Es gäbe, so der Behördenvertreter, keine Anhaltspunkte für pflichtwidriges Verhalten.

Am 19. Februar 2020 hatte ein 43-jähriger Rechtsextremist in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Untersuchungsausschuss soll nun klären, ob es vor, während und nach der Tat zu einem Behördenversagen kam.

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TRT Deutsch und Agenturen