Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız (AA)
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Bereits seit 2018 erhält die türkischstämmige Rechtsanwältin Seda Başay-Yıldız Drohbriefe mit dem Kürzel „NSU 2.0“ und wird vom Landeskriminalamt Hessen als „gefährdete Person“ eingestuft. Die Kosten für ihren Schutz müssen einem Gutachten zufolge jedoch vom Staat getragen werden, wie die „Frankfurter Rundschau“ am Dienstag berichtete.

Laut der Expertise des Juraprofessors Günter Frankenberg steht der Staat in der Pflicht. Sein Gutachten, das er im Auftrag der Anwältin erstellt habe, soll der „Frankfurter Rundschau“ vorliegen. Demnach haben sich Beamte „zum gravierenden Nachteil der Rechtsanwältin Başay-Yıldız im Dienst und unter Zuhilfenahme des Polizeicomputers“ hoheitliche Aufgaben und Kompetenzen angemaßt. Folglich sei es die Aufgabe der Behörden, für die Kosten der Schutzmaßnahmen aufzukommen.

Auch die Politik äußerte sich zu dieser Debatte. „Niemand, der klar denkt, kann das Verhalten von Innenminister Peter Beuth (CDU) und Landespolizeipräsident Roland Ullmann nachvollziehen. Das nun vorgelegte Gutachten bestätigt eindeutig das Amtshaftungsprinzip nach Artikel 34 des Grundgesetzes“, sagte Linken-Politiker Hermann Schaus in einer Pressemitteilung am Dienstag. Der Zusammenhang zwischen dem ersten Drohschreiben und der illegalen Polizeiabfrage sei „doch offensichtlich“. „Beuths Ignoranz und Empathielosigkeit wird nur noch von seiner Erfolglosigkeit bei der Aufklärung der NSU-2.0-Affäre übertroffen.“ Die Abfrage der personenbezogenen Daten von Başay-Yıldız waren von einem Computer in einer polizeilichen Dienststelle in Hessen erfolgt. Behörden zeigten sich jedoch nicht bereit, die Kosten von Sicherheitsmaßnahmen für die Rechtsanwältin zu übernehmen. So musste die türkischstämmige Juristin die Kosten von über 5000 Euro selber tragen.

TRT Deutsch